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Arbeitseingliederungsprojekt "Plus +35" wird ausgeweitet
Zehn weitere Vollzeitstellen werden für Menschen mit Behinderungen im Sanitätsbetrieb, in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Betrieben für Pflege und Betreuungsdienste geschaffen.
Im Jahr 2006 mit 35 Stellen gestartet, stehen Menschen mit Behinderungen mittlerweile 162 Vollzeitstellen über das Projekt "Plus +35" zur Verfügung. 46 dieser vom Land teilfinanzierten Stellen werden im Südtiroler Sanitätsbetrieb besetzt, die restlichen 116 Vollzeitstellen können von Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste besetzt werden. Beim Projekt geht es darum, Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Arbeitseingliederung eine berufliche Perspektive zu geben. Auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung (13. Dezember) einer Erweiterung um zusätzliche zehn Vollzeitstellen zugestimmt. "Erfreulich ist, dass von Seiten der öffentlichen Körperschaften reges Interesse an diesem Projekt gezeigt wird, weshalb wir in den vergangenen Jahren das Stellenkontingent kontinuierlich ausgebaut haben", erklärt Landesrätin Deeg.
Projekt schafft 231 Arbeitsstellen für Menschen mit Behinderungen
Aktuell finden durch das Projekt "Plus +35" insgesamt 231 Mitarbeitende eine Anstellung. Die Stellen können in Vollzeit, aber auch teilzeitig besetzt sein. Mit dem Regierungsbeschluss wird der Weg frei für sieben zusätzliche Stellen im Südtiroler Sanitätsbetrieb (von derzeit 46 Vollzeitstellen auf 53), in den weiteren öffentlichen Körperschaften kommen drei weitere Vollzeitstellen dazu (von derzeit 116 auf 119). Die Stellen sind für jene Angestellte reserviert, die sich in die Ranglisten zur Pflichtvermittlung eintragen lassen und im Besitz der Bescheinigung der zuständigen Ärztekommission sind. Eine der Voraussetzungen ist eine anerkannte körperliche Beeinträchtigung von mehr als 74 Prozent oder eine psychische oder kognitive Beeinträchtigung von mehr als 45 Prozent. Zudem müssen Interessierte den Nachweis der Teilnahme an einem Arbeitseingliederungsprojekt vorbringen sowie im Besitz der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst sein (Sprachgruppenzugehörigkeit, Zweisprachigkeitsnachweis, Studientitel).
Im Sinne des Inklusionsgesetzes (LG 7/2015) unterstützt das Land Südtirol mittels Beiträge die Anstellung von Menschen mit Behinderungen, auch innerhalb öffentlicher Körperschaften. Interessierte öffentliche Körperschaften, die einen Angestellten mit Behinderung im Rahmen oder über die Pflichtquote hinaus beschäftigen, werden vom Land finanziell unterstützt. Weitere Informationen zum Projekt "Plus +35" sind auf den Webseiten des Landes veröffentlicht oder können direkt beim Amt für Menschen mit Behinderungen eingeholt werden.
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LPA/ck