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Sachwalterkurse starten im Februar

Die Sachwalterkurse finden demnächst in Präsenz und in gemischter Form statt. Die Kurse starten Anfang Februar (in italienischer Sprache) und Mitte Februar (in deutscher Sprache).

Wer sich für Menschen, die in ihrer Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit teilweise oder ganz eingeschränkt sind, einsetzen möchte, kann dies in Form einer Sachwalterschaft tun. Welche Fähigkeiten und Voraussetzungen für die Übernahme eines solchen Dienstes erfüllt werden müssen, erfahren Interessierte in einem Grundkurs, der auch im Frühling wieder organisiert wird.

Sachwalterinnen und Sachwalter werden vom Vormundschaftsrichter ernannt und vertreten die gebrechlichen Personen bei Akten der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung und wahren deren Interessen. Wichtig dabei ist, die Handlungsfähigkeit des beziehungsweise der Betroffenen so geringfügig wie möglich einzuschränken.  

"Als Land unterstützen wir die Sachwalterschaft mithilfe des Landesgesetzes aus dem Jahr 2018. In diesem Zusammenhang konnten wir unter anderem durch die Einführung des 'Beitrages zur angemessenen Entschädigung' für die Sachwalterschaft eine Form der Wertschätzung für diesen wichtigen Dienst umsetzen“, betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Dabei werden Menschen mit niedrigem Einkommen vom Sozialsprengel unterstützt der oder dem eigenen Sachwalterin oder Sachwalter die angemessene Entschädigung, die der Vormundschaftsrichter anerkannt hat, zu zahlen. Der Beitrag beläuft sich auf maximal 1200 Euro pro Jahr.

Als Sachwalter oder Sachwalterin können Familienangehörige oder Dritte ernannt werden. Um sich in das Verzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter des Landes eintragen zu können, muss ein Grundkurs sowie eine verpflichtende ständige Weiterbildung absolviert werden. Die entsprechenden Kurse werden vom Verein für Sachwalterschaft organisiert und durch die Landesabteilung Soziales finanziell unterstützt, sie sind für alle Interessierten kostenlos zugänglich. Derzeit zählt das Verzeichnis 173 Sachwalterinnen und Sachwalter. 

Grundkurse und Weiterbildungstreffen ab Februar: Anmeldung jederzeit möglich

Die Grundkurse und die Weiterbildungstreffen für den Winter- und Frühlingszyklus finden in Präsenz und teilweise in digitaler Form über die Plattform Zoom statt. In den Grundkursen werden die rechtlichen Grundlagen der Sachwalterschaft behandelt. Die beiden Grundkurse in italienischer Sprache finden am 6. und 7. Februar in Bozen (auch online) und am 17. und 18. April in Neumarkt, jeweils von 16 bis 19 Uhr statt. Die drei Grundkurse in deutscher Sprache finden am 13. und 14. Februar in Bozen (auch online), am 28. Februar und 1. März in Bruneck und am 15. und 16. Mai in Meran statt. Auch diese Kurse dauern von 16 bis 19 Uhr. 

Die dreistündigen Weiterbildungstreffen hingegen werden für bereits tätige Sachwalterinnen und Sachwalter organisiert. Dabei informieren Expertinnen und Experten zu unterschiedlichen Fachbereichen. Heuer werden die Weiterbildungstreffen zum Thema "Wirtschaftliche und finanzielle Aspekte der Sachwalterschaft, auch im Zusammenhang mit Akten der Sonderverwaltung" organisiert. Die Weiterbildungstreffen in deutscher Sprache finden am 22. Februar und am 15. März (auch online) von 16 bis 19 Uhr statt. In italienischer Sprache werden am 15. Februar und am 10. Mai (auch online), ebenfalls von 16 bis 19 Uhr, die Weiterbildungstreffen organisiert. Die Weiterbildungstreffen finden alle am Sitz des Vereins für Sachwalterschaft (Siegesplatz 48, Bozen) statt, parallel dazu werden sie online über die Plattform Zoom übertragen.

Die Einschreibung zu Grundkurs und Weiterbildungstreffen erfolgt über den Verein für Sachwalterschaft (per Mail an info@sachwalterschaft.bz.it oder telefonisch 0471 1882232, von Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr und Montag und Donnerstag auch Nachmittag von 14.30 bis 17.00 Uhr). Weitere Informationen sind online unter www.sachwalter.bz.it abrufbar. Informationen zur Eintragung ins Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalterinnen und Sachwalter gibt es im Amt für Menschen mit Behinderung (per Mail an menschen.behinderungen@provinz.bz.it oder telefonisch 0471 418 270).


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/red/ck