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Fischereigesetz einstimmig genehmigt: "Grundlage für Neuausrichtung"
"Schutz der aquatischen Lebensräume und nachhaltige Fischerei" heißt das neue Fischereigesetz und definiert ab heute (9. Februar) die neue, nachhaltige Ausrichtung der Fischerei in Südtirol.
Nachdem die Landesregierung im vergangenen Dezember den Gesetzentwurf zum neuen Fischereigesetz genehmigt hatte, hat es der Landtag in seiner Februar-Sitzung behandelt und heute (9. Februar) einstimmig genehmigt.
"Das freut mich sehr", kommentiert der dafür zuständige Landesrat Arnold Schuler und unterstreicht, dass "für die heimische Fischerei damit die Grundlage für eine neue, nachhaltige und zeitgemäße Ausrichtung gelegt wird." Dass es keine Gegenstimmen gegeben habe, zeige lautSchuler, dass Aktualität und Zukunftsorientiertheit des Gesetzes von allen Landtagsabgeordneten erkannt worden seien.
Das neue Gesetz betrifft alle öffentlichen Fischwasser, die entweder vom Land oder von privaten Eigentümern verwaltet werden. Es beschäftigt sich mit der Bewirtschaftung dieser Gewässer und regelt den maximalen Fischbesatz. Künftig besteht kein Recht mehr auf Besatz, wenn das natürliche Fortpflanzungsvermögen der Fische vorhanden ist, außerdem dürfen nur heimische Arten besetzt werden, es sei denn, es wurde eine Genehmigung für fremdländische Arten eingeholt. Auch für geschlossene Gewässer, wie Fischerteiche, wird erstmals die Artenzusammensetzung geregelt. Das Gesetz regelt weiters die Entschädigungen bei Wasserableitungen und den Umgang mit privaten und öffentlichen Bauvorhaben in Fischwasser. Es wird auch eine ideelle Förderung für Jungfischer eingeführt, bei der sie unter Aufsicht von einem Lizenzträger angeln dürfen.
"Wir haben die letzten Monate sehr intensiv und in Zusammenarbeit mit allen Interessensvertretern am neuen Gesetz gearbeitet. Nach 44 Jahren war eine zeitgemäße Anpassung äußerst notwendig. "Das neue Gesetz zum Schutz der aquatischen Lebensräume und der nachhaltigen Fischerei ist das Ergebnis einer gelungenen Arbeit", so Landesrat Schuler.
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LPA/np