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Sachwalterschaftsverzeichnis: Landesregierung passt Regeln an
173 Frauen und Männer sind derzeit im Landesverzeichnis der Sachwalterinnen und Sachwalter eingetragen. Sie leisten, meist ehrenamtlich, einen wichtigen Dienst am Mitmenschen, sagt Landesrätin Deeg.
2004 wurde in Italien die Figur der Sachwalterin beziehungsweise des Sachwalters eingeführt, die Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit teilweise oder ganz eingeschränkt sind, unterstützt. Sachwaltende vertreten diese Personen vor Behörden und wahren deren Interessen. Seit 2018 gibt es zu diesem Bereich ein eigenes Landesgesetz (Nr. 12/2018), mit dem die Sachwalterschaft in Südtirol gefördert werden soll. Heute (28. Februar) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg eine Durchführungsverordnung zu diesem Landesgesetz verabschiedet. Damit werden die Voraussetzungen für die Eintragung und den Verbleib im Landesverzeichnis, das Verfahren der Eintragung und Streichung ins Verzeichnis sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten neu geregelt. Die Änderungen sind vom Landesamt für Menschen mit Behinderungen in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes sowie mit dem Koordinierungsteam zur Förderung der Sachwalterschaft erarbeitet worden. "Sachwalterinnen und Sachwalter übernehmen überwiegend ehrenamtlich eine bedeutende Aufgabe für ihre Mitmenschen, indem sie ihnen helfend zur Seite stehen. Gleichzeitig sind Sachwalterinnen und Sachwalter darauf bedacht, die Handlungsfähigkeit des Betroffenen so wenig wie möglich einzuschränken und werden nur dann tätig, wenn es für ein selbstständiges Handeln nicht mehr reicht", erklärt Landesrätin Waltraud Deeg.
173 Sachwalterinnen und Sachwalter
Die Ernennung zur Sachwalterin oder Sachwalter erfolgt über das Vormundschaftsgericht. Die Aufgabe des Sachwaltenden kann von Familienangehörigen, aber auch von Personen, die kein verwandtschaftliches Verhältnis zur oder zum Begünstigten haben, übernommen werden. Derzeit sind in Südtirol 173 Personen in das Landesverzeichnis der Sachwalterinnen und Sachwalter eingeschrieben. Eine der Voraussetzungen, um in das Verzeichnis eingetragen zu werden, ist eine Grundausbildung von mindestens sechs Stunden. Zudem müssen sich Sachwalterinnen und Sachwalter regelmäßig weiterbilden.
Befristete Eintragung vorgesehen
Mit der Durchführungsverordnung wird nun unter anderem eine befristete Eintragung in das Landesverzeichnis vorgesehen: Alle fünf Jahre kann eine Bestätigung der Tätigkeit erfolgen. Angehörige der Rechtsanwaltskammer sowie der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater müssen sich künftig nicht mehr ins Landesverzeichnis der Sachwalterinnen und Sachwalter eintragen lassen, um die wirtschaftlichen Leistung "Beitrag zur angemessenen Entschädigung für die Sachwalterschaft" in Anspruch nehmen zu können. Das Landesverzeichnis wird zudem künftig auch den Trägerkörperschaften der Sozialdienste und den im Bereich der Sachwalterschaft tätigen Organisationen des Dritten Sektors zur Verfügung gestellt. Zudem wird mit der Durchführungsverordnung die personenbezogene Datenverarbeitung an die Bestimmungen des Datenschutzes angepasst. Informationen zum Landesverzeichnis gibt es im Landesamt für Menschen mit Behinderungen (per Mail an menschen.behinderungen@provinz.bz.it oder telefonisch 0471 418 270), zum Thema der Sachwalterschaft informiert der Verein für die Sachwalterschaft, dessen Beratungstätigkeit von der Landesabteilung Soziales finanziell unterstützt wird.
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LPA/ck