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Grünes Licht zu Einvernehmen mit Rechnungshof

Die Landesregierung hat heute grünes Licht für ein Einvernehmensprotokoll gegeben, das die Personalabordnung zum Rechnungshof und die Übernahme abgeordneten Personals regelt.

In Südtirol obliegt die Kontrolle über die Haushaltsgebarung und die Vermögensverwaltung des Landes, der örtlichen und anderer öffentlicher Körperschaften der lokalen Kontrollsektion des Rechnungshofes. Die Kontrollsektion Bozen wurde ebenso wie jene in Trient 1988 mit der Durchführungsbestimmung 305 geschaffen. 1994 kamen die Sektionen für Rechtsprechung sowie die entsprechenden Staatsanwaltschaften in Bozen und Trient hinzu. Im vergangenen Jahr wurde mit einer weiteren Änderung der Durchführungsbestimmung von 1988 die Zusammenarbeit von Rechnungshof und Landesverwaltung unter Wahrung der unterschiedlichen Funktionen gestärkt. In diesem Zusammenhang hat das  Land kürzlich zwei von insgesamt zwölf Richtern namhaft gemacht.

Das Land Südtirol kann die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Kontrollsektion des Rechnungshofes auch unterstützen, indem es Verwaltungspersonal zur Verfügung stellt. Diese Personalabordnungen erfolgen per Dekret und im Einvernehmen zwischen dem Präsidenten des Rechnungshofs und dem Landeshauptmann. Um diese Personalabordnungen im Detail zu regeln, wollen Rechnungshof und Land nun ein Einvernehmen treffen. Die Landesregierung hat heute (14. März) dem Entwurf eines Einvernehmensprotokolls in dieser Sache zugestimmt und Landeshauptmann Arno Kompatscher zu dessen Unterzeichnung ermächtigt. Mit dieser Vereinbarung einigen sich Rechnungshof und Land auf die Modalitäten für die Abordnung von Verwaltungspersonal an den Rechnungshof. Auch die Möglichkeit, nach längerer Abordnungszeit in die Stellenpläne des Rechnungshofs aufgenommen zu werden, ist vorgesehen. 

"Mit diesem Einvernehmen regeln wir die Abordnungen und machen eine schrittweise Stabilisierung des Personals in den Stellenplänen möglich", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Damit schaffe man die Voraussetzungen, dass das am Rechnungshof tätige Personal die heiklen Aufgaben im Zusammenhang mit der institutionellen Tätigkeit dauerhaft wahrnehmen könne. Derzeit stellt das Land dem Rechnungshof nach Angaben des Landeshauptmanns Personal zur Abdeckung von 8,5 Vollzeitstellen zur Verfügung.

"Die ordnungsgemäße Verwaltung der öffentlichen Mittel, das heißt, des Steueraufkommens, ist gemeinsame Aufgabe beider Institutionen und Grundlage der Zusammenarbeit, die bereits in den vergangenen Jahren Früchte getragen hat und nun nach genaueren Regeln und vorgegebenen Zahlen erfolgen wird", sagt der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago. Er informiert auch darüber, dass "das Protokoll eine jährliche Abordnungsplanung des Rechnungshofes innerhalb Dezember vorsieht". Dabei wird den Erfordernissen des Rechnungshofes und den beruflichen Fähigkeiten des Personals Rechnung getragen. Eine Abordnungszeit von mindestens einem Jahr ist Voraussetzung für eine anschließende Mobilität.

Das Einvernehmensprotokoll ist nach Unterzeichnung drei Jahre lang gültig.


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LPA/jw