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Forstwirtschaft: Preisliste für Miete von Arbeitsmitteln angepasst
Die Landesregierung hat heute (14. März) die Bedingungen und das Preisverzeichnis für die Anmietung von Arbeitsmitteln für Arbeiten in Eigenregie der Abteilung Forstwirtschaft genehmigt.
Verschiedene Abteilungen des Landes führen Arbeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich durch, verfügen dafür allerdings nicht über die notwendigen Gerätschaften. Diese müssen bei spezialisierten Unternehmen angemietet werden. Jedes Jahr werden die Vertragsbedingungen und das Preisverzeichnis den aktuellen Marktbedingungen angepasst. So hat die Landesregierung heute (14. März) auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler die Vertragsbedingungen und das beiliegende Preisverzeichnis 2023 für die Eigenregiearbeiten der Abteilung Forstwirtschaft genehmigt.
Zu den Aufgaben des Forstdienstes zählen unter anderem der Bau von Waldwegen, Löschteichen, Aufforstungen und Schutzwaldpflege oder Herdenschutzmaßnahmen. "Jährlich werden für einen Gesamtbetrag von beinahe zehn Millionen Euro rund 500 Projekte ausgearbeitet", berichtet Landesrat Schuler. "Mit dem heutigen Beschluss stellen wir sicher, dass die Arbeiten zum Erhalt des ländlichen Raums auch im laufenden Jahr in der gewohnten Qualität ausgeführt werden können", unterstreicht Landesrat Schuler.
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LPA/uli