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Landtagswahlen 2023: Dekret veröffentlicht, Vorbereitungen laufen
Der 22. Oktober steht nun auch formell als Tag der Landtagswahl 2023 fest. In dem Dekret des Landeshauptmanns, das morgen im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden zudem weitere Termine festgelegt.
Am Sonntag, 22. Oktober 2023, sind Südtirols Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den Landtag neu zu wählen. Morgen (27. April) wird im Amtsblatt der Region das Dekret des Landeshauptmannes veröffentlicht, mit dem der Stichtag für die Landtagswahlen 2023 festgelegt wird. Im Sinne der Bestimmungen des Autonomiestatutes werden die Landtage von Südtirol und dem Trentino am selben Tag neu gewählt. Entsprechend haben sich die Landeshauptleute von Südtirol und dem Trentino, Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti, vorab auf den Termin geeinigt.
In dem Dekret des Landeshauptmanns, mit dem der Wahltag bestimmt wird, sind auch weitere Verfahrensschritte definiert: So soll das Dekret zur Ausschreibung der Wahlen - das auch für den Beginn der so genannten Par Conditio ausschlaggebend ist - am 23. August 2023 veröffentlicht werden, das Wahlausrufungsdekret folgt am 7. September 2023.
Parteien und politische Gruppierungen, die zur Landtagswahl antreten möchten, können am 29. oder am 30. August, jeweils von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr im Amt für institutionelle Angelegenheiten des Generalsekretariats im Landhaus 1 in Bozen ihr Listenzeichen hinterlegen. Die Kandidatenlisten hingegen können im Amt für institutionelle Angelegenheiten, das als Sekretariat der Landeswahlbehörde fungiert, am 1., 2. und 4. September von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr sowie am 5. September von 9 bis 12 Uhr hinterlegt werden.
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LPA/jw