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Zusatzrente für Kunstschaffende: drei Voraussetzungen

Kunstschaffende, die eine Rentenzuzahlung der öffentlichen Hand beanspruchen möchten, müssen selbst in den Zusatzrentenfonds eingezahlt haben, ins Verzeichnis eingetragen sein und den Antrag stellen.

Die rechtliche Grundlage, um Kunstschaffende bei der Rentenabsicherung zu unterstützen, wurde Ende 2020 mit dem Regionalgesetz Nr. 4 geschaffen. In der Zwischenzeit haben die Landeskulturabteilung gemeinsam mit der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) die Maßnahme für Südtirol umgesetzt. 

Zusatzrentenfonds-Einzahlung nötig

Künstlerinnen und Künstler, die im Jahr 2022 selbst in einen Zusatzrentenfonds eigener Wahl eingezahlt haben, können mit einer Ergänzung von 500 Euro durch die öffentliche Hand rechnen. Für diese Maßnahme stehen 500.000 Euro im Jahr zur Verfügung. 

Voraussetzung für den Antrag einer Rentenzuzahlung ist die Einschreibung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler. Diese muss bis 31. Mai jeden Jahres, so auch 2023 erfolgen, und zwar entweder im deutschen, ladinischen oder italienischen Kulturamt. Die Rentenzuzahlung ist dann bis zum 30. November jeden Jahres, so auch 2023 bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) zu beantragen. Kunstschaffende, die das kontinuierlich tun möchten, müssen sich jährlich in das Landesverzeichnis eintragen.

Eintragung ins Landesverzeichnis

Antragsberechtigt sind Kunstschaffende aus den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film, die aus Südtirol stammen oder seit mindestens zwei Jahren in Südtirol leben und arbeiten und ein Jahreseinkommen von 35.000 Euro nicht überschreiten. Wer im nächsten Jahr in den Genuss der Zusatzvorsorge für Künstlerinnen und Künstler kommen will, muss in diesem Jahr den eigenen Beitrag von 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds eigener Wahl einzahlen.

Abgesehen von der Inanspruchnahme der Rentenzuzahlung können sich alle in Südtirol ansässigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in das Landesverzeichnis eintragen. Diese Eintragung gilt vier Jahre und muss nicht jährlich erneuert werden. Jene, die sich im letzten Jahr in das Verzeichnis der Kunstschaffenden eintragen haben lassen, jedoch 2022 keinen eigenen Beitrag in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt haben, müssen dieses Jahr kein Ansuchen um Eintragung in dieses Verzeichnis stellen, erst wieder nächstes Jahr.

Für diese Maßnahme, die sich vor allem an junge hauptberuflich freischaffende Künstlerinnen und Künstler richtet, werden jährlich Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Verwaltet werden diese  Mittel der Region durch die beiden Länder Südtirol und Trentino.


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LPA/jw