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Landesrat Schuler zum Abschussdekret für Wölfe im Trentino
Das Abschussdekret für zwei Wölfe im Trentino bewertet Landesrat Arnold Schuler positiv; Das Trentino habe alle Voraussetzungen, die Ministerium und Ispra für einen Abschuss verlangen, erfüllt.
Der Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti hat vor kurzem ein positives Gutachten vom Höheren Institut für Umweltschutz und Forschung (Ispra) erhalten und konnte folglich das Abschussdekret für zwei Wölfe ausstellen. Landesrat Arnold Schuler erklärt, dass er eine derartige Maßnahme aufgrund der Verhandlungen mit Rom erwartet habe und betont: "Ispra stellt nur unter bestimmten Voraussetzungen ein positives Gutachten für eine Entnahme von Wölfen aus, die allerdings alle vom Trentino erfüllt wurden."
Für ein Abschussdekret müssen drei zwingende Voraussetzungen vorliegen: erstens muss ein schwerer Schaden vorliegen. Dieser ist im Trentino gegeben, da 16 Rinder und zwei Esel auf einer Alm innerhalb von zwei Monaten gerissen wurden. Die zweite Voraussetzung betrifft den "günstigen Erhaltungszustand", den Ispra auch für die gesamte Region Trentino-Südtirol bescheinigte, wobei das Trentino eine deutlich höhere Wolfszahl im Vergleich zu Südtirol verzeichnet. Die dritte Voraussetzung ist der notwendige Herdenschutz: Im Trentino wurde dieser seit Jahren praktiziert, aber trotz Elektrozäunen wird er als unzureichend empfunden, da es den Wölfen auf der obgenannten Alm dennoch gelungen ist, diese Barriere zu überwinden und Tiere zu reißen. Landesrat Schuler äußert sich hierzu: "Die Voraussetzungen für das Gutachten wurden von Ispra klar dargelegt und vom Trentino erfüllt."
Weil man der Meinung war, dass Herdenschutz in Südtirol nicht möglich sei, hat sich das Land Südtirol schlussendlich für eine alternative Strategie entschieden. "Wir haben ein eigenes Landesgesetz erlassen. Derzeit wird eine Durchführungsverordnung erarbeitet, um Weideschutzgebiete auszuweisen, in denen Herdenschutz nicht zumutbar ist und somit nicht vorgesehen werden muss", erklärt Schuler. Es bestehe aufgrund dieses Landesgesetzes die Hoffnung auch in Südtirol möglichst bald Großraubwild regulieren oder entnehmen zu können.
Neu ist auch das Ispra-Zugeständnis, wonach vor der Entnahme keine genetische Bestimmung der Exemplare mehr erforderlich ist. Dies bedeutet, dass nicht zwangsläufig jene Tiere entnommen werden müssen, die für Risse verantwortlich sind, sondern Exemplare, die sich auf dem Territorium befinden. Landesrat Schuler betont: "Dies ist das Ergebnis langer Verhandlungen mit der staatlichen Behörde, den Kollegen aus dem Trentino und dem Ministerium. Durch dieses Zugeständnis wird die Entnahme als ein wichtiger Schritt in Richtung effektiverer Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Tier wesentlich erleichtert."
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LPA/np