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Wölfe: Durchführungsverordnung verabschiedet

Die Landesregierung hat heute (8. August) die Durchführungsverordnung zum Wolfsgesetz genehmigt. Diese tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Das Landesgesetz zu Weideschutzgebieten und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen ist seit 15. Juni 2023 in Kraft, die Durchführungsverordnung dazu hat die Landesregierung heute (8. August) genehmigt. Diese wird als Dekret des Landeshauptmanns erlassen und tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.  Nachdem Rom das Gesetz infolge zäher Verhandlungen und dem Zugeständnis, der Höheren Anstalt für Umweltschut und Forschung (Ispra) 15 statt 10 Tagen für ein Gutachten einzuräumen, am 4. August 2023 nicht angefochten hatte, war die wichtigste Voraussetzung für die Entnahmeverfügungen von Wölfen geschaffen. "Juridisch sind nun die wichtigen Schritte gemacht, um Wölfe auch entnehmen zu können. Das Landesgesetz legt fest, dass Weideschutzgebiete ausgewiesen werden müssen, um die Entnahme von Wölfen zu ermöglichen. Die Durchführungsverordnung regelt, wie diese Schutzgebiete ausgewiesen werden",  sagt Landesrat Arnold Schuler, der der Landesregierung die Verordnung vorgelegt hat.

Die Durchführungsverordnung beinhaltet die vom Direktor der Abteilung Forstwirtschaft festgelegten Kriterien für die Ausweisung von Weideschutzgebieten, die Modalitäten der Meldung der Vergrämung und Entnahme von Wölfen und die Modalitäten des Wolfsmonitorings

Almen werden demnach als Weideschutzgebiete ausgewiesen, wenn eine großräumige Einzäunung, eine dauernde Behirtung mit oder ohne Hunde oder der Einsatz von Herdenschutzhunden aus objektiven Gründen (Geländebeschaffenheit, technische/wirtschaftliche Zumutbarkeit, ökologische Argumente) nicht möglich ist. Beispielsweise gilt das für Weiden, die von Wandernden, Radfahrenden oder von Wild gequert werden: Öffnungen in Zäunen könnten offenbleiben. Ein weiteres Kriterium sind Hirten beziehungsweise Hirtenhunde: Eine Alm wird zum Weideschutzgebiet, wenn nicht mindestens zwei Hirten Dienst tun können und für sie eine geeignete Unterkunft bereitsteht. Auch Hirtenhunde brauchen eine geschützte Unterkunft. Gibt es diese nicht, wird die Alm zum Weideschutzgebiet erklärt. 

Wölfe werden vom Amt für Jagd und Fischerei in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Jagdaufsehern monitoriert. Monitoring ist auf mehreren Schienen vorgesehen: Wolfsspuren (Kot, Urin, Haare, Speichel ) werden ausgewertet und typisiert, über Sichtungen und das Hören von Heulen wird Buch geführt, es gibt Fotofallen und Besenderung.


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LPA/uli