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Weideschutz und Wolf: Der Weg zum Entnahmedekret
Juridisch ist die Basis für den Erlass eines Entnahmedekrets für einen Wolf geschaffen. Jetzt wird das in der Praxis angegangen. Spätestens morgen erhält die ISPRA den Antrag um ein Gutachten.
Heute (17. August) wurde die Durchführungsverordnung betreffend die Ausweisung von Weideschutzgebieten und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt somit in Kraft. Forstwirtschafts-Abteilungsdirektor Günther Unterthiner hat - wie darin vorgesehen - das Dekret mit der Liste der 1458 Weideschutzgebiete vorbereitet. Auch dieses Dekret wird demnächst im Amtsblatt veröffentlicht. Beide Dokumente sind wichtige Voraussetzungen, um Wolfsentnahmen realistisch durchziehen zu können.
Auf den übrigen Almen in Südtirol gilt die Pflicht, Herden mit einem Herdeschutzzaun, mit Hirten und/oder Hirtenhunden vor Angriffen durch Großraubwild zu schützen. "Auf den als Weideschutzgebieten ausgewiesenen Almen ist Herdenschutz aus objektiven Gründen nicht möglich", erläutert Landesrat Arnold Schuler. "Herdenschutz war bislang immer die wichtigste Voraussetzung, um im Falle eines Abschusses ein positives Gutachten der Höheren Anstalt für Forschung und Umweltschutz (ISPRA) zu erhalten. Nun sind fast alle Südtiroler Almen als Weideschutzgebiet ausgewiesen. Zudem legt das Wolfsgesetz, das seit Juni in Kraft ist, fest, dass die ISPRA 15 Tage Zeit für ein Gutachten hat - damit haben wir einen verbindlichen Termin. Sollte dieser nicht eingehalten werden, gilt das Gutachten der Landes-Wildbeobachtungsstelle", sagt Schuler.
All diese Details wurden zusammengefasst und - wie beim Treffen im April vereinbart - bereits gestern an die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aller Südtiroler Gemeinden und den Jagdverband geschickt. Auch finden sich in diesem Schreiben alle Informationen zu Vergrämungsmaßnahmen und der Anbringung von Fotofallen.
Voraussichtlich morgen soll die PEC-Mail an die ISPRA und die Wildbeobachtungsstelle des Landes versandt werden, in der sich alle Argumente für die erste Entnahme eines Wolfes in Südtirol finden. "Es wurden über 40 Weidetiere gerissen, es wurde eindeutig festgestellt, dass die Verletzungen von einem oder mehreren Wölfen zugefügt wurden. Eine Entnahmeverfügung ist aus unserer Sicht mehr als gerechtfertigt", sagt Landesrat Schuler. Spätestens am 2. September verfällt die Frist für ein Gutachten der ISPRA und Landeshauptmann Arno Kompatscher kann ab diesem Moment die Entnahmeverfügung unterzeichnen. Diese hat mit der Unterschrift Rechtskraft und ist für 60 Tage gültig.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/uli