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Landtagswahl 2023: Fast zwei Millionen Euro für die Gemeinden
Die Vorbereitungen für die Landtagswahl nehmen weiter Fahrt auf. Die Landesregierung hat heute fast zwei Millionen Euro für die Abwicklung der Wahlhandlungen in den 116 Gemeinden bereitgestellt.
Am Sonntag, 22. Oktober 2023, wird in Südtirol der Landtag neu gewählt. Auf der Grundlage detaillierter Vorgaben wickeln die 116 Gemeinden die Wahlhandlungen ab. Für diese Arbeit können sie mit einer Rückerstattung ihrer Ausgaben durch das Land rechnen. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung heute (22. August) nahezu zwei Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt.
Beiträge von 1,4 Millionen Euro im Sinne des Wahlgesetzes
Zum einen hat sie 1,4 Millionen Euro zweckgebunden. Es handelt sich dabei um die Beiträge, die im Sinne des Landeswahlgesetzes (LG 14/2017) den Gemeinden gewährt werden. Diese Beiträge setzen sich aus einem Fixbeitrag und einem veränderlichen Beitrag zusammen. Der veränderliche Beitrag berücksichtigt die in die Wählerlisten der jeweiligen Gemeinde eingetragenen Personen und beläuft sich pro Wähler oder Wählerin auf 2,30 Euro. Den Verwaltungsaufwand der kleineren Gemeinden ausgleichen soll der Fixbetrag: Dieser steht Gemeinden mit über zehn Wahlsprengeln nicht zu, Gemeinden mit vier bis neuen Sprengeln erhalten 1330 und Gemeinden mit bis zu vier Sprengeln 2650 Euro. In diesem Sinne kann die Gemeinde Bozen mit rund 221.600 Euro rechnen, die Gemeinde Meran mit rund 84.600 Euro und die Gemeinde Brixen mit rund 48.900 Euro.
Kostenrückerstattung von rund 454.300 Euro
Für die Bereitstellung der Wahlsitze, die Ausfertigung der Sektionswählerlisten, die Vergütungen an die Mitglieder der Wahlämter erhalten die Gemeinden hingegen eine direkte Kostenrückerstattung. Für diesen Zweck wurden 454.300 Euro im Landeshaushalt vorgemerkt. Die Beträge werden den Gemeinden dann auf der Grundlage der entsprechenden Abrechnungen überwiesen. Die Gemeinden haben bis zum 25. November 2023 Zeit, diese Abrechnungen im Amt für institutionelle Angelegenheiten des Generalsekretariats vorzulegen.
Wahlausschreibungsdekret folgt morgen
Im Hinblick auf die Landtagswahl 2023 folgen auf die beiden heutigen Beschlüsse der Landesregierung in den nächsten zwei Wochen wichtige Verfahrensschritte: Am morgigen 23. August wird das Dekret zur Ausschreibung der Wahlen veröffentlicht, am 7. September folgt das Wahlausrufungsdekret. Am 30. August 2023 um 17 Uhr wird im Amt für institutionelle Angelegenheiten des Generalsekretariats im Landhaus 1 in Bozen die Hinterlegung der Listenzeichen abgeschlossen, jene der Kandidatenlisten am 5. September um 12 Uhr.
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LPA/jw