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Bevölkerungsschutz: Vorsicht an Fließgewässern und Seen
An und in offenen Gewässern sollten sich alle der potentiellen Gefahr bewusst sein und auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten achten, erinnert Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler.
Ein Bad in einem Fluss, Bach oder See sollte gut überlegt sein. "Allgemein ist es von grundlegender Bedeutung, ein Bewusstsein für Gefahren zu entwickeln", unterstreicht Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler, "dies gilt im Besonderen auch für den Aufenthalt in offenen Gewässern". Gestern (22. August) am frühen Abend hatte die Berufsfeuerwehr Jugendliche von einer Insel südlich der St.-Anton-Brücke in Bozen mit dem Schlauchboot ans Ufer der Talfer bringen müssen, nachdem sie vom plötzlich steigenden Wasserpegel überrascht worden waren.
Gefahrenquellen nicht außer Acht lassen
"Gerade wenn keine Badeaufsicht vor Ort ist, gilt es, Gefahrenquellen nicht außer Acht zu lassen", betont Landesrat Schuler: Um Gefahren zu vermeiden, sollten örtliche Badeverbote unbedingt beachtet und vorab Informationen über besondere Gefahren eingeholt werden. Außerdem sollte man nicht alleine schwimmen und Kinder nie aus den Augen lassen. Zudem gilt: Nicht unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen oder nach Eintritt der Dunkelheit schwimmen, nicht in unbekannte Gewässer springen und die eigenen Kräfte richtig einschätzen. Außerdem ist es wichtig, die Strömung und die Kälte des Wassers zu beachten und nicht im Bereich von Brücken, Sperren oder Schleusen zu schwimmen. In größeren Flüssen befinden sich häufig Buhnen, quergebaute Dämme zur Strömungsregulierung; damit werden die Strömungsverhältnisse verändert, vor allem zwischen den Buhnen: Stromabwärts hinter den Buhnen ist das Wasser meist ruhig und wenig strömend, vor den Buhnen entsteht jedoch eine nicht unerhebliche Strömung ins offene Gewässer.
Niemals an Ufern, auf Inseln oder in einem Bachbett campieren
An den Ufern von Bächen oder Flüssen oder auf Inseln in Fließgewässern darf auch niemand seine Zelte aufschlagen, weist Landesrat Schuler hin: Niemals darf in einem Bachbett campiert werden, auch, wenn das Bachbett trocken ist und der Bach bei Niedrigwasser nur unterirdisch verläuft, wie kürzlich im Tschamintalbach in der Gemeinde Tiers beobachtet wurde. "Denn die Verhältnisse können sich schnell ändern, etwa bei Gewittern oder Starkregen oder bei Öffnung von Schleusen, und in diesem Fall kann das Bachbett zur tödlichen Falle werden", unterstreicht der Bevölkerungsschutzlandesrat. Betreiber von E-Werken müssen für die Sicherheit im Unterlauf des Fließgewässers sorgen und mit Schildern auf die Gefahr durch den Schwallbetrieb, also das rasche Ansteigen des Wassers, hinweisen.
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LPA/mac