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Entnahmeermächtigung ausgesetzt: Land verteidigt Maßnahme

Das Verwaltungsgericht Bozen hat die Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen einstweilig ausgesetzt, nachdem die Maßnahme von Tierschutzaktivisten angefochten wurde.

Die Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen um Mühlwald wurde am 9. September vom Landeshauptmann ausgestellt (LPA hat berichtet). Am heutigen 14. September hat das Verwaltungsgericht Bozen die vorsorgliche Aussetzung der Maßnahme mittels Präsidialverfügung ohne Anhörung mitgeteilt, nachdem eine Anfechtung durch die Tierschutzorganisationen LNDC Animal Protection, LAV, Liga gegen Tierversuche (Lega Anti Vivisezione) und der italienischen Vereinigung für den World Wide Fund For Nature E.T.S. erfolgt ist. Deshalb wird der Einsatz des Landesforstkorps für die Wolfsentnahme vorläufig eingestellt, bis die gerichtliche Klärung erfolgt ist.

Der Landeshauptmann und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft nehmen diesen Schritt des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Es gehe eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol aus, weshalb eine Entnahme von Wölfen dringend erforderlich sei. Die Anwaltschaft des Landes wird die erlassene Entnahmeermächtigung vor Gericht verteidigen.


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LPA/uli