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Landtagswahl 2023: Gewählt wird am Sonntag von 7 bis 21 Uhr
Am Sonntag, 22. Oktober, wird der Südtiroler Landtag neu gewählt. Die Wahllokale sind von 7 bis 21 Uhr geöffnet. Die Stimmauszählung beginnt sofort nach Abschluss der Wahlhandlungen um 21 Uhr.
Die Landtagswahl 2023 steht vor der Tür: Am kommenden Sonntag, den 22. Oktober, können insgesamt 429.841 Südtiroler und Südtirolerinnen darüber entscheiden, wer die 35 Abgeordneten sind, die sie in den nächsten fünf Jahren im Südtiroler Landtag vertreten werden. Dabei ist die Auswahl mit 16 Listen und insgesamt 488 Kandidatinnen und Kandidaten so groß wie nie zuvor. Die 35 neuen Landtagsabgeordneten wählen ihrerseits dann den neuen Landeshauptmann oder die neue Landeshauptfrau sowie deren Stellvertretende und die Landesräte und Landesrätinnen.
Diese Gesamtzahl der 429.841 Wahlberechtigten umfasst auch die 42.197 im Ausland ansässigen Wählerinnen und Wähler, die zu diesem Zeitpunkt ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben könnten. Bis zum heutigen 20. Oktober mussten die Umschläge mit dem Wahlzettel in der zentralen Landeswahlbehörde einlangen, um berücksichtigt zu werden. Eingelangt sind derzeit über 12.500 Briefe.
Die 387.644 Wahlberechtigten mit Südtiroler Ansässigkeit, davon 190.976 Männer und 196.668 Frauen, können ihre Stimme am 22. Oktober 2023 von 7 bis 21 Uhr in dem auf dem Wahlausweis angegebenen Sektionswahlamt abgeben, von denen es südtirolweit 500 gibt. Im Wahlamt sind Wahlausweis und Personalausweis vorzulegen. Wer keinen Wahlausweis besitzt oder nur über einen beschädigten Wahlausweis verfügt, kann im Gemeindewahlamt eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung erhalten. Dazu sind die Wahlämter in den Gemeinden am 20. und am 21. Oktober von 9 bis 18 Uhr sowie am 22. Oktober von 7 bis 21 Uhr geöffnet.
Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen des bevorzugten Listenzeichens auf dem Stimmzettel. In den Zeilen, die rechts neben jedem Symbol abgebildet sind, können eine Vorzugsstimme pro Zeile und insgesamt maximal vier Vorzugsstimmen gegeben werden. Dazu ist der Zunamen der Kandidatin oder des Kandidaten anzugeben, bei Gleichnamigkeiten auch der Vornamen und bei noch bestehender Verwechslungsgefahr auch der Geburtsort und das Geburtsdatum. Nicht mehr möglich ist die Abgabe der Vorzugsstimme durch die Listennummer des Kandidaten oder der Kandidatin. Die Vorzugsstimmen müssen Personen gelten, die der angekreuzten Liste angehören; andernfalls ist die Vorzugsstimme ungültig.
Im Wahlzentrum im Landhaus 1 in Bozen laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Die Wahlzettel und die für die Wahlen erforderlichen Unterlagen sind vorbereitet und werden den einzelnen Sektionen zugestellt. Auch die Vorsitzenden der Wahlstellen, denen die Auszählung der per Briefwahl eingegangenen Stimmen obliegt, sind ermittelt.
Mit der Auszählung der Stimmen wird sofort nach Abschluss der Stimmabgabe um 21 Uhr begonnen. Die Auszählungsergebnisse in Echtzeit können über das Wahl-Webportal landtagswahlen.provinz.bz.it mitverfolgt werden. Aktuelle Informationen gibt es zudem auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des Landes, auf Facebook unter @LandSuedtirol, auf Twitter unter @LandSuedtirol und auf Instagram unter @land.suedtirol, wobei der Hashtag #wahlensüdtirol23 behilflich sein kann.
Im Webportal zur Landtagswahl 2023 findet sich auch ein Informationsvideo in deutscher, italienischer und ladinischer Sprache Untertiteln finden sich im Wahl-Webportal wahlen.provinz.bz.it. Das Informationsvideo, das auch auf den Facebook- und Youtube-Kanal des Landes hochgeladen wurde, ist in diesen Tagen auch auf den Bildschirmen der Nahverkehrszüge zu sehen (Link zum Video in hoher Auflösung).
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/jw