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Geschlechterspezifische Gewalt: Land nimmt am Prozess teil

Basierend auf dem Landesgesetz zur Gewaltprävention hat sich das Land Südtirol erstmals als Zivilpartei an einem Prozess zu einem Frauenmord beteiligt und wurde als solche zugelassen.

Am (morgigen) 20. März wird der Prozess um den mutmaßlich gewaltsamen Tod von Sigrid Gröber in Bozen fortgesetzt. Erstmals wird dabei auch das Land Südtirol als Nebenkläger auftreten. Die Interessen des Landes werden von Rechtsanwalt Lukas Plancker von der Anwaltschaft des Landes vertreten. Dem vorausgegangen war der Beschluss des Landesbeirates für Chancengleichheit und in Folge ein Beschluss der Landesregierung, nachdem sich das Land basierend auf Artikel 3 des Landesgesetzes zur Gewaltprävention (LG 13/2021) als Zivilpartei in ein Strafverfahren einlassen kann. Wörtlich heißt es dort: "Das Land […] hat das Recht, sich als Zivilpartei in Strafverfahren wegen Feminizid, Misshandlung von Familienangehörigen und im selben Haushalt lebenden Personen, sexueller Gewalt, Stalking und sonstiger gewalttätiger Handlungen gegen Frauen einzulassen (mit Ausnahme von Strafverfahren wegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, für die sich die Gleichstellungsrätin des Landes einlässt), wobei ein etwaiger Schadenersatz für Projekte zur Prävention von Gewalt gegen Frauen verwendet wird." Auch Artikel 13 desselben Landesgesetzes befasst sich mit dieser Möglichkeit und legt fest, dass es dafür die Beauftragung durch die Landesregierung und eine Prüfung des konkreten Sachverhalts durch die zuständigen Organisationseinheiten des Landes benötigt.

Vor Gericht führte Anwalt Plancker unter anderem aus, dass das Land sich auf vielerlei Weise im Bereich der Prävention von Gewalt und dem Schutz von Gewaltopfern einsetze. "Es geht darum, dass man sich nicht nur auf dem Papier für diesen Bereich einsetzt, sondern auch konkrete und dauerhafte Schritte geht", führte Plancker vor Gericht aus. Der Rechtsanwalt listete in seinem Plädoyer auch die Maßnahmen auf, mit denen das Land den Schutz vor geschlechterspezifischen Gewalttaten fördert – unter anderem durch den Frauenhausdienst, durch Initiativen wie das Projekt Erika oder das Protokoll Zeus oder durch finanzielle Leistungen wie den Solidaritätsbeitrag zur Deckung von Spesen für den Rechtsbeistand oder die Ticketbefreiung für Gesundheitsleistungen.

Dieses Engagement und die Initiativen und Ausgaben des Landes im Bereich der Prävention von geschlechterbasierter Gewalt sowie die Tatsache, dass das Land einen Imageschaden erlitten habe, führten zur Entscheidung, das Land als Nebenkläger zuzulassen. Im konkreten Fall kommt nämlich erschwerend dazu, dass der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt Landesbediensteter war, zudem ist die Tat im Innenhof der Hotelfachschule "Kaiserhof" und somit auf einem Grundstück des Landes Südtirol begangen worden.

Das Gericht war somit der Forderung des Landes auf Zulassung als Zivilpartei Mitte Februar 2024 nachgekommen. Das Land fordert dabei einen Schadensersatz von 50.000 Euro. "Es ist nun abzuwarten, wie sich der Prozess weiterentwickelt, doch haben wir mit der Zulassung als Nebenkläger einen wichtigen, um nicht zu sagen historischen Schritt erzielt", betont Lukas Plancker. In Vergangenheit hatte es bereits Gemeinden und Regionen gegeben, die als Zivilpartei bei einem Frauenmordprozess zugelassen wurden, das Land Südtirol hat dies erstmals beantragt.


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LPA/ck