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Jägerprüfungs-Kommission im Amt bestätigt, am 29. April im Einsatz

Gerade bestätigt und schon bei der Arbeit: Die Kommission für die Abnahme der Jägerprüfung wurde gestern (23. April) von der Landesregierung bestätigt. Sie bleibt fünf Jahre im Amt.

Auf Vorschlag von Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher wurde die paritätisch besetzte Kommission für die Abnahme der Jägerprüfung für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Es sind dies Dominik Trenkwalder, Landesbeamter (Vorsitzender), Heinrich Aukenthaler, Fachmann für Jagdwesen, Luciano Scacchetti, Fachmann für Jagdwesen, Rino Insam, Fachmann für Jagdwesen, Ulrike Raffl, Fachfrau für Wildkunde, Ökologie und Waldbau und Gabriella Meraner, Fachfrau für Wildkunde, Ökologie und Naturschutz. Es gibt Amtsentschädigungen, die an die beiden Landesbeamten (Trenkwalder und Meraner) nicht ausbezahlt werden. Die Kommission ist bereits kommende Woche im Einsatz: Ab Montag, 29. April, werden die Jägerprüfungen für die Frühjahrssession abgenommen.

"Die Jagd ist eine wichtige Tätigkeit: Es geht in erster Linie darum, den Wildtierbestand zu kontrollieren – einerseits, um die Tiergesundheit innerhalb des Bestands stabil zu halten, andererseits aber auch, um Wildschäden an Jungbäumen im Wald und in der Landwirtschaft gering zu halten. Jäger haben Verantwortung der Bevölkerung und dem Ökosystem gegenüber, deshalb müssen sie eine profunde Ausbildung samt Prüfung absolvieren, bevor sie auf die Jagd gehen dürfen. Der Jagd zugrunde liegt der Respekt vor der Natur", sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Prüfung in vier Teilen: Theorie, Schießen, Praktikum, Erste Hilfe

Die Jägerprüfung ist eine Prüfung, auf die man sich gut vorbereiten muss. Zweimal im Jahr organisiert das Amt für Wildtiermanagement eine Prüfung. Die heurige Frühjahrssession findet vom 29. April bis 7. Mai statt, die Herbstsession vom 2. bis 6. September. Im Herbst und im Frühsommer finden auch die Schießprüfungen in Meran und St. Lorenzen statt. Für die Schießprüfung ist die bestandene schriftliche und mündliche Theorieprüfung (Wildkunde/Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Naturschutz/Jagdkunde) Voraussetzung. Neben diesen Prüfungen müssen die Jägeranwärter ein Revierpraktikum oder einen Praxiskurs vorweisen, zudem einen Erste-Hilfe-Kurs bestehen. Erst sobald ein Anwärter alle vier Prüfungsteile bestanden hat, kann er einen Jagdwaffenpass beantragen.

897 Anwärter bestanden Prüfung in den letzten fünf Jahren

Die Bilanz der abgelaufenen Amtszeit: Von 2019 bis 2023 sind 2850 Kandidatinnen und Kandidaten zu den Prüfungen angetreten. Die Durchfallquote bei der Theorieprüfung und praktischen Schießprüfung lag in den letzten Jahren konstant bei 20 bis 30 Prozent. Von den 2850 Kandidatinnen und Kandidaten haben in den letzten fünf Jahren 897 die Jagdbefähigung erlangt – also alle vier Teile der Prüfung abgeschlossen. Etwa 80 Prozent davon sind Männer, während 20 Prozent Frauen sind – der weibliche Anteil ist im Steigen begriffen. 2023 haben 273 Personen die Jagdbefähigung erlangt, so viele wie noch nie. Der Durchschnitt liegt bei rund 200 pro Jahr.


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LPA/uli