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Vertreter von 80 Hauptuntersuchungswerkstätten im Kraftfahrzeugamt

Um Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen, Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit ging es am 28. Mai im KFZ-Amt in Bozen, das Vertretendeder Werkstätten zu einem Austausch eingeladen hatte.

Die durch das Kraftfahrzeugamt ermächtigten Werkstätten in Südtirol führen jährlich mehr als 150.000 Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen durch und sind damit ein sehr wichtiger Partner für das Amt. 80 von den insgesamt 103 für die Hauptuntersuchungen ermächtigten Werkstätten haben am 28. Mai mit 120 Inspektoren und Inhabern am vom Kraftfahrzeugamt in Bozen organisierten Austausch teilgenommen. Auch Hersteller und Lieferanten von Prüfausrüstungen waren mit dabei.

"Die Hauptuntersuchung garantiert die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge auf unseren Straßen. Ohne die vielen Werkstätten in den Bezirken, welche insgesamt sehr gut arbeiten, wäre die Abwicklung dieser Operationen unmöglich", sagte Markus Kolhaupt, der Direktor des Kraftfahrzeugamtes.

Kennzeichen sollen gut lesbar sein

Die zukünftigen Entwicklungen bei der Abgasmessung, der Onboard-Diagnose-Auslesung und der Digitalisierung sowie die Kennzeichen waren die Hauptthemen des Abends: Die Fahrzeugkennzeichen (Targhe) müssten laut Artikel 100 des Straßenverkehrsgesetzes stets gut lesbar sein und der Hintergrund der Kennzeichen müsse reflektierend sein, erinnerte Kolhaupt. In letzter Zeit habe es häufig Fälle gegeben, bei denen Kennzeichen diesen Vorgaben nicht entsprechen. Dadurch wird eine Neuzulassung des Fahrzeuges mit neuen Kennzeichen erforderlich. "Bei Nichteinhaltung der Vorgaben für die Fahrzeugkennzeichen drohen vonseiten der Ordnungskräfte der Entzug der Kennzeichen und eine amtliche Stillegung des Fahrzeugs“, sagte Roberto Terzariol, Koordinator des Schalterdienstes im KFZ-Amt. Die Präsidentin der Mechatronikerinnung im LVH, Julia Genetti, rät den Fahrzeughaltern, sich im Zweifelsfall rechtzeitig an die Werkstätte ihres Vertrauens zu wenden. Helmut Hellrigl, erster Mitarbeiter des KFZ-Amtes, schilderte die letzten Klarstellungen für die Benutzung der Probekennzeichen durch Hersteller, Händler, Werkstätten und Forschungseinrichtungen.


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LPA/red/san