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Stellenkontingente der Bezirksgemeinschaften flexibler geregelt
Zwei Bezirksgemeinschaften erhalten einen autonomen Rahmen für die Handhabung des eigenen Personals. Damit soll der umfangreiche Leistungskataloges der Sozialdienste abgesichert werden.
Der Leistungskatalog der Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und des Betriebes für Sozialdienste Bozen ist ein umfangreicher: Er reicht von der Anlaufstelle für Pflege und Betreuung, über die Antragstellung von Leistungen der finanziellen Sozialhilfe und Dienste für Menschen mit Behinderungen, psychischen Problemen oder Abhängigkeitserkrankungen hin zur Hauspflege und der Begleitung von Familien in schwierigen Lebenslagen. Die 20 Gesundheits- und Sozialsprengel sind damit wichtige Anlaufstellen vor Ort und können von jeder Bürgerin und jedem Bürger in Anspruch genommen werden.
Damit diese Dienste langfristig abgesichert sind, wird Fachpersonal in unterschiedlichen Bereichen benötigt. Die Landesregierung hat nun den Rahmen für ein flexibleres und autonomeres Handeln der Bezirksgemeinschaften neu definiert. Dies erfolgt durch eine Beschleunigung des Verwaltungsiters.
In zwei Beschlüssen wurde erstmals das Gesamtkontingent der Stellen der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt und der Bezirksgemeinschaft Pustertal auf der Basis des Dreijahresplans des Personalbedarfs festgelegt. Die Bezirksgemeinschaften können damit innerhalb des Dreijahreszeitraumes 2024-26 eigenständig handeln und flexibel Personal einstellen. Festgelegt wurde in den beiden Beschlüssen wie viele Personaleinheiten den unterschiedlichen Bereichen (Arbeiter und technisches Personal, Personal der Sozialdienste – sprich Sozialbetreuerinnen, Sozialpädagogen, Sozialassistenten, Parallelstellen im Berufsbild Sozialbetreuer/Pflegehelferin oder Sozialpädagogin/Sozialassistent – und Verwaltungspersonal) zur Verfügung stehen.
„Wir kommen damit einer Forderung der Bezirksgemeinschaften nach, die wichtige Partner bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen sind. Durch die heute genehmigten Regelungen müssen die Bezirksgemeinschaften nicht mehr jede Änderung im Stellenplan, die nur Funktionsebenen oder Berufsbilder betreffen, von der Landesregierung gut heißen lassen", hob Landeshauptmannstellvertreterin Rosmarie Pamer in der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung hervor.
Ähnliche Beschlüsse sind auch für die weiteren fünf Bezirksgemeinschaften, nach Übermittlung der jeweiligen Dreijahrespläne an das Amt für Aufsicht und Beratung innerhalb der Landesabteilung Örtliche Körperschaften, in Ausarbeitung.
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LPA/ck