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Neue Bildungsordnung für Beruf Tiefbauer beziehungsweise Tiefbauerin
Die Lehrzeit für den Lehrberuf Tiefbauer/Tiefbauerin wird von drei auf vier Jahre verlängert. Die Landesregierung hat heute (4. Juni) der dafür notwendigen Anpassung der Bildungsordnung zugestimmt.
Der Tiefbau umfasst die unterschiedlichsten Bauarbeiten wie Straßen-, Erd-, Brücken-, Kanalbau oder Abbrucharbeiten. Tiefbauer und Tiefbauerinnen vermessen Bauteile. Sie richten Baustellen ein und heben Baugruben aus. Zudem errichten sie Böschungen und Stützbauwerke, stellen Fundamente, Wände und Mauerteile durch den Bau von Schalungen für Beton- und Stahlbetonbauteile her. Sie verlegen Kabel und Rohrleitungen für Strom, Trinkwasser, Fernwärme. Die Bildungsordnung für den Lehrberuf Tiefbauer/Tiefbauerin ist mit Beschluss der Landesregierung Nummer 1476/2017 genehmigt worden; im Oktober 2018 wurde die Lehrzeit von drei auf vier Jahre verlängert, was eine Anpassung der Bildungsordnung erforderlich machte.
Die Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung hat in Zusammenarbeit mit den Landesberufsschulen, den Arbeitgeberverbänden und im Einvernehmen mit der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung den Entwurf für die Bildungsordnung für den Lehrberuf Tiefbauer/Tiefbauerin erarbeitet.
In ihrer heutigen (4. Juni) Sitzung hat die Landesregierung dieser Bildungsordnung für den Lehrberuf Tiefbauer/Tiefbauerin zugestimmt.
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LPA/mac