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Radwegenetz: Neue Verordnung genehmigt
Die Landesregierung hat heute (18. Juni) die neue Radwege- und Radroutenordnung genehmigt. Sie wurde an den Landesmobilitätsplan angepasst.
Mit der Regelung der Radwege und Radrouten hat sich die Landesregierung auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider heute (18. Juni) befasst. Eine Überarbeitung der bestehenden Radwegeordnung aus dem Jahr 2007 war notwendig geworden, nachdem die Landesregierung 2022 den Fahrradmobilitätsplan des Landes Südtirol genehmigt hatte, der als Grundlage für die weitere Entwicklung der Fahrradmobilität in Südtirol bis zum Jahr 2030 dient. Auch wurden 2022 für Planung, Bau und Instandhaltung von Mobilitätsinfrastrukturen Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit eingeführt. Die neue Radwege- und Radroutenordnung trägt beiden Aspekten Rechnung.
Grundsätzlich regelt die neue Verordnung sowohl die Errichtung und Benutzung der überörtlichen Radwege und Radrouten als auch Betrieb und Instandhaltung. Schließlich beinhaltet sie die Vorgaben für die Errichtung von Serviceeinrichtungen längs der Radwege und Radrouten.
Während sich die Radwege vor allem im urbanen Bereich befinden und dem Fahrradverkehr vorbehalten sind, versteht man unter Radrouten beschilderte Verkehrswege vor allem im ländlichen Bereich, die vorwiegend für den Radverkehr bestimmt sind, aber auch für Fußgänger und landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen sind. Das Reiten auf Radrouten ist verboten.
"Das Radwegenetz muss eine sichere, bequeme, möglichst direkte und umwegfreie Nutzung ermöglichen und für die Radfahrenden so attraktiv wie möglich sein", betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Um Investitionen in das Netz künftig priorisieren zu können, wird zwischen drei Arten von Radwegen unterschieden: Ein Fahrradschnellweg ist ein breiter Radweg, ohne Mischverkehr, der eine hohe Reisegeschwindigkeit ermöglicht. Ein Alltags-Fahrradweg garantiert eine möglichst direkte Wegeführung, bei Kreuzungen hat der Radverkehr Vorfahrt und Mischverkehr ist nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Freizeit-Fahrradweg ist ein Radweg mit landschaftlich möglichst attraktiver Wegführung.
Bei Radstationen wird zwischen kleinen Jausenstationen und großen Radstationen mit Sitzbereich im Inneren und außen sowie Flächen für Radzubehör, -werkstatt und -verleih unterschieden. Entlang des Netzes kann höchstens eine Radstation alle fünf Kilometer errichtet werden. Die Radstationen werden in einem Fachplan, dem Radstationenplan vermerkt.
Das Radwegenetz muss im Gemeindeplan für Raum und Landschaft der entsprechenden Gemeinden eingetragen sein. Es gelten einheitliche Kriterien für die Beschilderung und Bodenmarkierung.
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LPA/mpi