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Seniorenwohnheime: 7 Millionen Euro an Zuschüssen für die Gemeinden
Die Landesregierung hat heute (9. Juli) eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindefinanzierung zur Finanzierung von Sanierung und Bau von Seniorenheimen genehmigt.
Die Landesregierung hat heute (9. Juli) eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindefinanzierung 2024 über die Finanzierungskriterien von öffentlichen Arbeiten im Bereich der Seniorenwohnheime genehmigt und Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Unterzeichnung ermächtigt. Für die betreffenden Zuschüsse stehen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 insgesamt 7 Millionen Euro zur Verfügung.
"Der Bedarf ist groß, vor allem im Vinschgau, dem Großraum Bozen und im Pustertal", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz. Bei ihm liegen die Kompetenzen für die Gemeinden in der Landesregierung. "Es handelt sich um sehr kostspielige Strukturen, auch wegen der Notwendigkeit zum Abbau architektonischer Barrieren. Auf Grundlage eines Landesgesetzes genehmigt die Abteilung Soziales nach einer Überprüfung die Umsetzung der Projekte, und dafür ist bereits eine Mitfinanzierung durch das Land vorgesehen. Doch in vielen Fällen, insbesondere bei Gemeinden mit schlechterer Wirtschaftslage, reicht das nicht aus, und daher haben wir dieses zusätzliche Abkommen beschlossen, das die Jahre 2025 und 2026 betrifft. Und wir wissen jetzt schon, dass in den folgenden Jahren weitere Mittel benötigt werden", schloss der Landeshauptmann.
Mit dem zur Verfügung gestellten Betrag werden die Sanierung und der Neubau von Seniorenwohnheimen sowie auch Planungskosten und der Erwerb von Immobilien finanziert. Die bevorzugten Kriterien für die Gewährung der Zuschüsse sind der hohe dokumentierte Bedarf anhand des Bettenausstattungsindex gemäß dem Landessozialplan (5 Punkte) und die übergemeindlichen Einrichtungen (4 Punkte). Bei Gleichstand haben die Gemeinden in der schwächeren Wirtschaftslage Vorrang. Zuschussfähig sind ausschließlich Anträge, die sich auf Arbeiten beziehen, die bereits mit Zuschüssen der Abteilung Soziales gemäß Beschluss der Landesregierung vom 10. April 2018, Nr. 332 und nachfolgender Änderungen finanziert wurden.
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LPA/mdg/uli