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Sprachen lernen: Land unterstützt mit Beiträgen

Landesregierung passt Kriterien an – EEVE und FWL als Berechnungsgrundlage eingeführt – Altersgrenze aufgehoben

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kenntnis der Zweitsprache und jene zur Förderung der Kenntnis von Fremdsprachen angepasst. Das Land Südtirol fördert Sprachaufenthalte, um die zweite Sprache oder weitere Fremdsprachen vor Ort zu erlernen oder zu festigen. 

"Sprache ist die Basis allen Verständnisses. Gerade in unserem Land, in dem viele von uns quasi täglich mit mindestens zwei Sprachen in Kontakt treten, ist es wichtig, die Sprache des anderen zu verstehen", ist Landesrat Achammer überzeugt und ergänzt: "Durch die heute genehmigten geänderten Richtlinien ist es uns möglich, den Spracherwerb altersunabhängig und damit das lebenslange Lernen zu unterstützen." Mit der Einführung der EEVE werde es zudem einfacher, das Gesuch um den entsprechenden Beitrag des Landes einzureichen.

Neben geringfügigen sprachlichen Anpassungen wurden mit den beiden heutigen (27. August) Beschlüssen drei wichtige Änderungen eingeführt: Die Höhe der Beiträge wurde bisher bereits anhand der wirtschaftlichen Lage der Kernfamilie festgelegt. Dafür mussten bisher detaillierte Daten im Gesuch eingegeben werden. 

Mit der Einführung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und dem "Faktor wirtschaftliche Lage" (FWL) wird damit die Dateneingabe beschleunigt. Neu ist zudem, dass – wie bereits im Sammelgesetz vom Juni vorgesehen – die Altersgrenze für Antragstellerinnen und Antragsteller aufgehoben wird. Bisher durften Gesuche nur von Personen unter 61 Jahren (Zweitsprache) beziehungsweise unter 51 Jahren (Fremdsprache) eingereicht werden. 

Bürgerinnen und Bürger können insgesamt zweimal einen Beitrag für das Erlernen der Zweitsprache oder maximal vier Mal für das Erlernen einer Fremdsprache (maximal zweimal für eine Sprache) erhalten. Deutschsprachige Bewerberinnen und Bewerber können sich für Sprachkurse in Italien (außerhalb Südtirols) um einen Zuschuss bewerben, italienischsprachige Bewerbende müssen einen Sprachkurs im deutschsprachigen Ausland absolvieren. Ladinerinnen und Ladiner stehen beide Möglichkeiten offen. Informationen zu den Zuschüssen für Sprachkurse gibt es online oder im Amt für Hochschulförderung.


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LPA/ck