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Kulturprojekte: Bis 7. Oktober um außerordentliche Beiträge ansuchen
Landesregierung genehmigt neue Frist für Anträge auf außerordentliche und projektbezogene Beiträge - Landesabteilung italienische Kultur vergibt an Kulturorganisationen zusätzliche Mittel
BOZEN (LPA). Kulturorganisationen können auf zusätzliche Mittel der Landesabteilung italienische Kultur zugreifen: Diese wurden ihr mit Landesgesetz Nr. 6 vom 5. August 2024 zugewiesen. Gefördert werden vor allem kulturelle Tätigkeiten, in denen es um das historische Gedächtnis der italienischen Sprachgruppe in Südtirol geht, mit einem besonderen Bezug auf die vergangenen 20 Jahre. Die Landesregierung hat heute (27. August) auf Vorschlag des Landeshauptmannstellvertreters und Kulturlandesrates Marco Galateo beschlossen, die Frist für Anträge auf außerordentliche und projektbezogene Beiträge bis zum 7. Oktober 2024 zu verlängern.
"Die Verlängerung der Frist bietet den Kulturorganisationen die Möglichkeit, mit den nun zur Verfügung gestellten Mitteln ihre Aktivitäten besser zu planen", unterstreicht Galateo. Damit werde den Kulturvereinen Südtirols die Möglichkeit geboten, Projekte durchzuführen, die die Reflexion und Dokumentation über Personen, Ereignisse und Jahrestage fördern und die für die lokale Kultur und Identität wichtig seien.
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LPA/tl/mpi