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Künftig Förderung auch für zweites Dorfgasthaus

Richtlinien für Sondermaßnahmen für Dorfgasthäuser und Dorfbars abgeändert – Förderung auch für zweiten Betrieb im Dorf und für Lokal in Gebäude in öffentlichem Eigentum

BOZEN (LPA). Die bedeutende wirtschaftliche und soziale Funktion der Nahversorgungsbetriebe in Südtirol hat die Landesregierung veranlasst, in ihrer heutigen Sitzung (10. September) weitere Maßnahmen zur Unterstützung dieser Betriebe in die Wege zu leiten.  "Die Dörfer müssen auch weiterhin belebt sein – vor allem für die einheimische Bevölkerung. Diese Einrichtungen steigern die Lebensqualität und die Attraktivität der Dörfer“, sagt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Nachdem das Siedlungsgebiet einer Ortschaft oft weitläufig ist, erscheint es notwendig, den gastgewerblichen Nahversorgungsbetrieb im Ortskern zu fördern, auch wenn es außerhalb davon und in einem Mindestabstand von einem Kilometer einen weiteren Betrieb gibt. 

"Damit kommen mehr Betriebe in den Genuss von Förderungen und können ihren Beitrag zur Nahversorgung und die Belebung der Orte leisten“, sagt Walcher. Bisher war es nicht möglich, solche Betriebe zu fördern, da die Kriterien nur dann eine Förderung vorsahen, wenn es sich um den einzigen Betrieb der Ortschaft handelte.

Ebenso genehmigt hat die Landesregierung den Vorschlag, auch jene gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebe zu fördern, die sich in einer Immobilie in öffentlichem Eigentum befindet. Grund dafür ist, dass es zunehmend schwieriger wird, für diese Betriebe Pächter zu finden.



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LPA/uli