Pressemitteilungen

Beschluss passt Seniorenwohnheimrichtlinien an

Änderungen betreffen Seniorenwohnheime und Tagespflege für Seniorinnen und Senioren

BOZEN (LPA). In Südtirol gibt es aktuell 79 Seniorenwohnheime, in denen 4784 Menschen betreut und umsorgt werden. Die Landesregierung hat sich heute (22. Oktober) auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer mit Änderungen der aktuellen Regelung für die Tätigkeit in den Seniorenwohnheimen befasst.

Einige begrifflichen Anpassungen schaffen für die Träger der Seniorenwohnheime mehr Klarheit und Transparenz, andere kommen auch künftigen Nutzerinnen und Nutzer der Dienste zugute. So wird beispielsweise ein neues Verfahren bei den Wartelisten eingeführt: Wenn jemand den angebotenen Heimplatz ablehnt, wird die betroffene Person auf der Warteliste „stillgelegt“. Das heißt man bleibt auf der Warteliste und kann die eigene Position wieder aktivieren, sobald der Bedarf gegeben ist. Für die Heime wird die Handhabung der Wartelisten damit vereinfacht. "Damit wird vermieden, dass Personen auf der Warteliste aufscheinen, obwohl sie aktuell kein Interesse oder keinen Bedarf an einem Heimplatz haben. Durch diese Möglichkeit wird es uns gelingen, die Wartelisten auf den effektiven Bedarf zu reduzieren", hielt Landesrätin Pamer fest. Änderungen gibt es zudem bei der Kurzzeitpflege, wo das Limit von sechs Monaten maximaler Aufnahmezeit gelöscht wird.

Zudem wurden die Special Care Units in den Seniorenwohnheimen geregelt. Darin werden Personen betreut, die besonders intensiv gepflegt werden müssen (z.B. Wachkomapatienten oder Patienten mit schwerer respiratorischer Insuffizienz). Für diese besondere Betreuungsform wurden nun die Voraussetzungen, die Aufnahmekriterien sowie die notwendigen finanziellen und personellen Grundlagen definiert, führte Landesrätin Pamer aus. Das Land Südtirol ist derzeit dabei, diesen Bereich weiter auszubauen – demnächst folgt ein weiterer Beschluss aus dem Bereich Gesundheit. "Es geht darum, zusätzlich Patientinnen und Patienten mit schweren, nicht akuten neurologischen Krankheitsbildern mit hoher Komplexität aufnehmen zu können. Damit entlasten wir Angehörige", ergänzt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Das neue Pflegeangebot soll Anfang 2025 starten.

Geregelt wurden zudem mehrere Details im Bereich der Tagespflege. Dieser Bereich soll weiter gestärkt und ausgebaut werden. Erarbeitet wurden die Änderungen vom Landesamt für Senioren und Sozialsprengel. In die Erarbeitung waren auch der Verband der Seniorenwohnheime und Vertretungen des Gesundheitswesens aktiv eingebunden, der Rat der Gemeinden hat den Vorschlägen ebenfalls grünes Licht erteilt.

LPA/ck