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Schuljahr 2025/2026: Eintragung in die Ranglisten bis 19. Dezember
Lehrpersonen können bis 19. Dezember in der Deutschen Bildungsdirektion die Gesuche um Eintragung in die Schul- und Landesranglisten einreichen
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 29. Oktober die Richtlinien für die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für die Ranglisten festgelegt. Interessierte Personen, die im Besitz der notwendigen Studientitel sind, können bis Donnerstag, 19. Dezember 2024, um Eintragung in die Schulranglisten oder die Landesranglisten für das Schuljahr 2025/2026 ansuchen.
Die endgültigen Ranglisten werden voraussichtlich Mitte Juni 2025 an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf den Landeswebseiten der Grund-, Mittel- und Oberschule (unter "Aktuelle Mitteilungen") veröffentlicht. Dort sind auch die entsprechenden Rundschreiben zu finden, die alle weiteren Informationen und Hinweise zur Eintragung in die Ranglisten, zur Einreichung der Gesuche, zur Auflösung der Vorbehalte, zur Bewertung von Titeln und Diensten enthalten.
Auskünfte erteilen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für das Lehrpersonal an der Deutschen Bildungsdirektion.
LPA/red/mac