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Waldbrände durch abgelagerte Asche: Forstbehörde erinnert an Verbot

Forstbehörde erinnert an Verbot, in Wäldern in irgendeiner Weise Brände zu verursachen - Asche darf nicht in freier Natur entsorgt werden, sondern muss nach vollständiger Abkühlung in den Restmüll

BOZEN (LPA). "In den vergangenen Wochen wurden zwei Waldbrände in verschiedenen Landesteilen verzeichnet, obwohl die Brandgefahr derzeit nicht hoch ist", berichtet der Direktor des Landesamtes für Forstplanung in der Abteilung Forstwirtschaft Marco Pietrogiovanna: "Brandursache war heiße Asche, die am Straßenrand in bewaldeten Gebieten abgelagert worden war." Der Amtsdirektor erinnert daran, dass es verboten ist, in den Wäldern in irgendeiner Weise Brände zu verursachen.

Asche musss nach erfolgter Abkühlung im Restmüll entsorgt werden, heißt es vom Landesamt für Abfallwirtschaft.

Waldbrände, führt Amtsdirektor Pietrogiovanna aus, können langfristige Schäden an Waldökosystemen verursachen, da neben den Pflanzen oft auch humusreiche Bodenschichten verbrannt werden. Dies führt zu einem Verlust der Bodenfruchtbarkeit. Zudem wird das Gelände für Oberflächenerosion anfälliger, da Humus auch als Bindemittel zwischen den Bodenteilchen dient. Ohne Humus und ohne Vegetationsdecke erodiert der Regen die Böden leichter. Zudem erfordert das Löschen von Bränden den Einsatz erheblicher Ressourcen. Neben dem Landesforstkorps kommen auch die Freiwilligen Feuerwehren und fallweise auch Löschflugzeuge zum Einsatz.

Dieses Jahr war ein sehr regenreiches Jahr, resümiert Amtsdirektor Pietrogiovanna: Dennoch wurden auch in diesem Jahr wieder 26 Waldbrände in verschiedenen Gegenden in Südtirol registriert, von denen die meisten auf vom Menschen verursachte Ursachen zurückzuführen waren: entweder Brandstiftung (Pyromanie) oder fahrlässiges Verhalten, etwa durch Wegwerfen von Zigarettenstummeln, Entzünden von Feuer oder eben Ablagerung von Asche.

LPA/mac