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Entnahme von zwei Wölfen genehmigt

Am 30. Juli hat Landeshauptmann Kompatscher die Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau genehmigt - Mit der Aufgabe wurde das Landesforstkorps betraut

BOZEN (LPA). Im Zeitraum zwischen Mai und Juli dieses Jahres wurden auf einer Alm im Obervinschgau 31 Risse von Weidetieren verzeichnet, die von der Forstbehörde als Wolfsangriffe bestätigt und dokumentiert wurden. In derselben Gegend waren in der vorangegangenen Almsaison bereits 42 Risse verzeichnet worden. Die betroffenen Almen wurden gemäß Landesgesetz Nr. 10/2023 als Weideschutzgebiete ausgewiesen. Die Eigentümer haben trotzdem zusätzliche Maßnahmen zum Herdenschutz ergriffen, die jedoch wirkungslos blieben.

Am 30. Juli hat Landeshauptmann Arno Kompatscher daher eine Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Vinschgau unterzeichnet. Sowohl die Wildbeobachtungsstelle des Landes als auch das Institut für Umweltschutz und Forschung (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale ISPRA) haben sich gemäß Landesgesetz 10/2023 für die Entnahme von zwei Wölfen positiv ausgesprochen. Die Genehmigung zur Entnahme ist 60 Tage lang gültig. Das Landesforstkorps ist mit der Entnahme der beiden Wölfe beauftragt.

Die Genehmigung wurde auf der Website der Landesverwaltung im Bereich "Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle" unter "Transparente Verwaltung" veröffentlicht.

LPA/mac