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Neue Regeln für Recyclinghöfe und Wertstoffinseln in Südtirol

Landesregierung passt auf Vorschlag von Landesrat Brunner technische Richtlinien für Recyclinghöfe und Wertstoffinseln an - Klare Vorgaben für Gemeinden und für sicheren und umweltgerechten Betrieb

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat die technischen Richtlinien für Recyclinghöfe und Wertstoffinseln erneuert und erweitert. Damit reagiert das Land auf Entwicklungen der vergangenen Jahre. Die bestehenden Richtlinien aus dem Jahr 2020 wurden mit einem von Umweltlandesrat Peter Brunner eingebrachten Beschluss am 13. Februar aufgehoben und durch ein aktualisiertes Regelwerk ersetzt.

"Wir schaffen bei den Recyclinghöfen und Wertstoffinseln einheitliche Standards für alle Gemeinden. Das sorgt für mehr Klarheit, Sicherheit und einen noch effizienteren Umgang mit unseren Ressourcen", betont Umweltlandesrat Brunner.

Erstmals werden in den neuen Richtlinien Wertstoffinseln eindeutig definiert und von Recyclinghöfen abgegrenzt.

Recyclinghöfe: Abfallabgabe, Überwachung und sichere Lagerung

Recyclinghöfe bleiben jene überwachten Anlagen, in denen Bürgerinnen und Bürger ihre Abfälle nach festen Vorgaben abgeben können. Die Richtlinien legen fest, wie solche Anlagen gebaut, ausgestattet und betrieben werden müssen. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an den Standort, die Verkehrsführung, den Schutz der Umwelt sowie die sichere Lagerung unterschiedlicher Abfallarten. Die Lagerdauer aller Abfallfraktionen bleibt klar geregelt und darf maximal drei Monate betragen.

Wertstoffinseln: nicht überwachte, zugängliche, kleinere Sammelstellen

Neu aufgenommen wurden nun die Wertstoffinseln, die in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben. Sie sind öffentlich zugängliche, nicht dauerhaft überwachte Sammelstellen, an denen Gemeinden bestimmte verwertbare Abfälle entgegennehmen können. Zulässig sind ausschließlich Papier, Karton, Glas, Metalle, Textilien, Grünabfälle und Kunststoffverpackungen. Auch halbunterirdische Container können künftig eingesetzt werden. Jede Gemeinde muss ihre Wertstoffinseln innerhalb eines Jahres an die neuen Vorgaben anpassen.

Mehrere Anregungen des Rats der Gemeinden übernommen

Der Rat der Gemeinden hat die neuen Richtlinien bereits positiv bewertet und mehrere Anregungen eingebracht. Ein Teil davon wurde übernommen, etwa die Ergänzung bestimmter Abfallarten und die Möglichkeit, halbunterirdische Sammelbehälter zu verwenden. Andere Vorschläge konnten aufgrund übergeordneter gesetzlicher Vorgaben nicht berücksichtigt werden, etwa eine längere Lagerdauer gefährdeter Abfallfraktionen.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt treten die neuen Vorgaben offiziell in Kraft. Gemeinden haben ab diesem Zeitpunkt ein Jahr Zeit, ihre Anlagen anzupassen und die vorgesehenen Planungen vorzulegen.

LPA/san