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Pflanzenschutzmittelbehandlung: Einsatz von Drohnen noch nicht erlaubt

Regeln für Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen müssen erst festgelegt werden – Bis dahin bleibt Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen verboten

BOZEN (LPA). Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder Drohnen machen auch vor der Landwirtschaft nicht Halt. So wird etwa darüber nachgedacht, den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft zu ermöglichen, etwa zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau. Dazu kommt ein grundsätzlicher Hinweis aus der Landesabteilung Landwirtschaft: "Wir machen darauf aufmerksam, dass der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen derzeit verboten ist", unterstreicht Stefano Endrizzi vom Landespflanzenschutzdienst im Landesamt für Obst- und Weinbau: "Wer Sprühflüge durchführt, ohne über die von den zuständigen Behörden erteilten Genehmigungen zu verfügen, muss mit sehr hohen Strafen rechnen." Die Regeln für den Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen müssen erst noch festgelegt werden. "Wir können jedoch bereits jetzt sagen, dass es sich in jedem Fall um einen experimentellen Einsatz handeln wird und nicht um eine Freigabe für alle", betont Pflanzenschutzfachmann Endrizzi.

Interministerielles Dekret steht noch aus

Mit dem Gesetz vom 2. Dezember 2025, das seit dem 18. Dezember 2025 in Kraft ist, wurde eine dreijährige Versuchsphase für den Einsatz von Drohnen bei Pflanzenschutzbehandlungen in Italien eingeführt. Die Versuchsphase ist nicht öffentlichen Forschungseinrichtungen vorbehalten, die Erlaubnis dafür ist mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. Näheres dazu im Kasten mit Zusatzinformationen.

"Pflanzenschutzdrohnen wurden gut erforscht und sollen nun auf breiterer Ebene ausprobiert werden", betont der Verantwortliche für den Pflanzenschutzdienst Endrizzi, "aber die Regeln dafür sind noch festzulegen". Im Hinblick auf die Anwendungsmodalitäten muss erst ein weiteres interministerielles Dekret der vier Ministerien Landwirtschaft, Gesundheit, Umwelt, Verkehr erlassen werden.

Und bis dahin gilt: Der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen ist verboten. Der Landespflanzenschutzdienst wird umgehend über die weiteren Entwicklungen informieren.

LPA/mac