27. April: Richtlinien zum Verfassen der Patientenverfügung
Die Bürger können die Patientenverfügung in ihrer Gemeinde registrieren lassen, ein zentrales Register wird eingerichtet.
Seit 31. Jänner ist das Gesetz über die aufgeklärte Einwilligung und Patientenverfügung in Kraft, das es Patientinnen und Patienten unter anderem ermöglicht, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen.
Was beim Verfassen der Patientenverfügungen zu beachten ist und wo die Verfügungen hinterlegt werden können, darüber informieren Gesundheitslandesrätin Martha Stocker, Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer, der Vorsitzende des Landesethikkomitees, Herbert Heidegger, und die Präsidentin der Ärztekammer, Monica Oberrauch, am
Freitag, 27. April 2018
um 11 Uhr
im Pressesaal der Landesregierung
Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1.
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