MeBo in Eppan: Bauleitplan wird für Bau zweier Kreisverkehre geändert
Die Landesregierung hat beschlossen, den Bauleitplan der Gemeinde Eppan a.d.W. abzuändern, damit zwei Kreisverkehre an der Ausfahrt der Schnellstraße MeBo in Eppan gebaut werden können.
Pro Tag fahren rund 24.000 Fahrzeuge an der Messstation am Pillhof in der Gemeinde Eppan an der Weinstraße vorbei und 41.000 Fahrzeuge über die Schnellstraße Meran-Bozen MeBo. Der somit viel befahrene Kreuzungsbereich zwischen der Schnellstraße Meran-Bozen MeBo und der Mendelpassstaatsstraße (SS 42) soll neu gestaltet werden. "Es ist der Straßenbereich mit den meisten Unfällen in den vergangenen Jahren, deshalb wollen wir unbedingt rasch die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer erhöhen", sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Auf Vorschlag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung heute (7. November) beschlossen, das Verfahren für die Abänderung von Amts wegen des Bauleitplanes der Gemeinde Eppan an der Weinstraße einzuleiten. Der Landschaftsplan wird zeitgleich mit der Abänderung des Bauleitplanes angepasst. "Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass zwei Kreisverkehre, die laut Machbarkeitsstudie und Verkehrssimulation mehr Sicherheit schaffen, gebaut werden können", sagt Hochgruber Kuenzer.
Mit der Bauleitplanänderung rücke die Ausschreibung der Arbeiten näher, so der Mobilitätslandesrat. "Vor allem die Einigkeit zwischen Land, Gemeinden und Grundstücksbesitzern für den Eingriff war hilfreich, um eine straßentechnisch zielführende und zugleich flächenschonende Lösung zu finden", betont Alfreider.
Der Abänderungsvorschlag sieht vor, dass der Anschlussbereich Eppan mit zwei Kreisverkehrsanlagen neu gestaltet wird. Auch passende Anschluss-Zufahrten zu den Richtungsfahrbahnen nach Bozen und nach Meran zur MeBo sind geplant.
Gemeinsame Arbeit für mehr Sicherheit
"Bereits abgewickelt wurden die Umweltvorprüfung, die Kompatibilitätsprüfungen zum Gefahrenzonenplan und die Überprüfung des Akustik-, Landschaftsplanes", sagt Sabine Thurner, Verfahrensverantwortliche vom Amt Straßenbau Mitte-Süd. Sobald die Änderung des Bauleitplanes definitiv genehmigt sei, schließe die definitive Projektphase mit der urbanistischen Konformität und Projektgenehmigung ab und die Ausführungsplanung zur Vorbereitung der Ausschreibung der Arbeiten könne beginnen, erklärt Thurner.
Schon im Vorfeld gab es mehrere Treffen mit den Gemeindevertretungen und mit den angrenzenden Bauern. Bei der Planung des Eingriffs sind neben der Gemeinde und den Landesabteilungen Tiefbau, Straßendienst und Mobilität auch die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, der Funktionsbereich Wildbachverbauung und die Interessensgruppen miteinbezogen.
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san