Mit Schutzmaßnahmen und Prävention Gewalt angehen

Die Umsetzung des Landesgesetzes zur Gewaltprävention schreitet voran: Seit Anfang 2023 wird an diversen Schritten gearbeitet, in Kürze werden die Kriterien für den Solidaritätsfonds verabschiedet.

"Gewalt ist niemals Privatsache. Darum sind wir alle gefordert, bessere Rahmenbedingungen für schutzsuchende Frauen zu schaffen. Ebenso gilt es an Präventionsmaßnahmen zu arbeiten, damit Gewalt gar nicht erst ausbricht", betont Landesrätin Waltraud Deeg. Nicht nur anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen gelte es, die Augen vor diesem Thema nicht zu verschließen, sondern auf vielfältige Weise daran zu arbeiten. Mit dem neuen Landesgesetz zur Gewaltprävention, das seit Ende 2021 in Kraft ist, wurde eine neue rechtliche Basis geschaffen, um Maßnahmen im Bereich des Opferschutzes, aber auch der Präventionsarbeit mit Tätern weiter auszubauen.

Ende Jänner wurde der dreijährige Landesplan zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2023-25 von der Landesregierung genehmigt. Im Anschluss daran nahmen mehrere Arbeitsgruppen ihre Arbeit auf, um an unterschiedlichen Aspekten zu arbeiten: So wurde im April die "Thematische Arbeitsgruppe zum Schutz von Frauen mit Migrationshintergrund, die Opfer von Gewalt geworden sind" aktiviert, ebenfalls im April wurde das neue gemeinsame Logo des landesweiten Netzwerkes der Frauenhausdienste vorgestellt (LPA hat berichtet). Mit der Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls "Zeus" wird gemeinsam mit der Quästur und der Männerberatung der Caritas der Diözese Bozen-Brixen ein Präventionsprogramm gestartet, das Gewalteskalation durch die Täter vermeiden soll. Auch die Arbeitsgruppe zur Erstellung von Leitlinien für Interventionen mit Tätern von geschlechtsspezifischer Gewalt ist derzeit aktiv. Im Frühjahr wurde die Ausarbeitung der Leitlinien für Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen, die Gewalt miterlebt haben, fertiggestellt. Diese wurden seitdem in Fortbildungen für Mitarbeitende der Sozialsprengel weitergegeben. In Kürze werden zudem die Kriterien für die Verwendung des Solidaritätsfonds für Rechtshilfe von Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung wurden, in der Landesregierung diskutiert. Ab dem 1. Jänner 2024 können gewaltbetroffene Frauen über den Sozialsprengel um den Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand ansuchen.

Bereits seit Dezember 2020 aktiv ist das Protokoll Erika: Frauen, die in der Notaufnahme in einem Südtiroler Krankenhaus nach "Erika" fragen, erhalten in einem geschützten Raum und abgeschirmt vom Täter Unterstützung und Beratung. Um diese Situation zu erkennen und dementsprechend zu handeln, wird das Personal der Krankenhäuser sensibilisiert und geschult: In den vergangenen drei Jahren haben sich 126 Mitarbeitende in insgesamt 188 Stunden dazu fortgebildet. Unterstützung bietet das Land auch über die Frauenhausdienste und die Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen, die im laufenden Jahr mit 2,5 Millionen Euro gefördert werden.

Hier gibt es Hilfe

Frauen, die Gewalterfahrungen erleben, können in Südtirol auf die Dienste der fünf Frauenhausdienste in Bozen, Meran, Bruneck und Brixen zurückgreifen. Dort erhalten Gewaltopfer Unterstützung, Beratung und Begleitung.

Folgende Grüne Nummern sind rund um die Uhr erreichbar:
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Bozen: 800 276 433
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Meran: 800 014 008
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Brixen: 800 601 330

Telefonische Erreichbarkeit zu festen Zeiten:
Geschützte Wohnungen in Bozen: 800 892 828 (von Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.30 Uhr und von Mo. bis Do. von 13.30 bis 17.00 Uhr
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Geschützte Wohnungen in Bruneck: 800 310 303 (Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr)


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

ck