Fasching 2024: Landesämter an zwei Nachmittagen geschlossen

Am morgigen Unsinnigen Donnerstag und am Faschingsdienstag bleiben die Ämter der Landesverwaltung am Nachmittag geschlossen. Gewährleistet werden auch an den Faschingsnachmittagen alle Notdienste.

Die Ämter der Landesverwaltung bleiben – wie vom Gesetz vorgesehen – an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, dem 8. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag kommender Woche, dem 13. Februar, bleiben die Tore der Landhäuser geschlossen. 

Wichtige Not- und Informationsdienste – darunter Zivilschutz, Feuerwehr- und Straßendienst sowie die Verkehrsmeldungen – sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet. 


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jw