Eignungsfeststellung für Musikschullehrkräfte: Bis 29. April bewerben
Erstmals führt die Landespersonalabteilung öffentliche Wettbewerbe zur Feststellung der Eignung für den Unterricht an den deutschen und ladinischen Musikschulen durch.
Wer unbefristet an einer Musikschule unterrichten möchte, muss neben der akademischen künstlerisch-pädagogischen Ausbildung eine Lehrbefähigung für den Unterricht nachweisen und dann ein Eignungsverfahren bestehen. Lehrpersonen, die eine Eignung erreichen, werden in der Folge zur Stellenwahl eingeladen.
Das Landesamt für Personalaufnahme hat nun zwei öffentliche Wettbewerbe ausgeschrieben, über die Musikschul-Lehrpersonen diese Eignung für den Unterricht an den deutschen und ladinischen Musikschulen in einer Reihe von Unterrichtsfächern erwerben können. Eine der beiden Wettbewerbsausschreibungen betrifft die Unterrichtsfächer Gesang, Hohes Blech, Klavier und Tuba, die andere die Fächer E-Bass, E-Gitarre, Gitarre, Saxophon, Schlagwerk, Steirische Harmonika, Viola oder Violoncello.
Bewerbung bis 29. April möglich
Alle Musik-Lehrpersonen, welche die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen - also über eine akademische künstlerisch-pädagogische Ausbildung und die Lehrbefähigung für den Unterricht des entsprechenden Faches verfügen -, können sich bis zum 29. April 2024 (12 Uhr) um die Teilnahme an den Wettbewerben zur Feststellung der Eignung bewerben. Dabei sind Einschreibungen auch für mehrere der ausgeschriebenen Fächer möglich.
Die Ansuchen sind mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it zu richten oder mittels E–Mail an Personalaufnahme@provinz.bz.it.
Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsvordrucke sind auf den Landeswebseiten zum Bereich Personal unter Wettbewerbe zu finden. Auskünfte erteilt das Amt für Personalaufnahme (Tel. 0471 41 1570 - E-Mail: rosa.pizzinini@provinz.bz.it).
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
jw