Vermisstensuche: Abkommen zum Landeseinsatzplan zugestimmt

Die Landesregierung hat heute (16. April) das Abkommen zum Landeseinsatzplan zur Unterstützung bei der Vermisstensuche genehmigt.

Wie die Planung auf Landesebene zur Unterstützung bei der Vermisstensuche abläuft, ist in einem Abkommen geregelt.  Das derzeit geltende Abkommen war vor zwölf Jahren zwischen dem Regierungskommissär und dem Landeshauptmann geschlossen worden. "Das Abkommen hat in dieser Zeit gute Wirkung gezeigt und die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Einsatzkräften und Behörden gefestigt", unterstreicht Landeshauptmann und Bevölkerungsschutzlandesrat Arno Kompatscher

In der heutigen (16. April) Sitzung der Landesregierung hat der Landeshauptmann ein neu ausgearbeitetes Abkommen vorgelegt. "Die Alarmierung der zuständigen Behörden im Falle des Verschwindens einer Person ist von grundlegender Bedeutung für ein rechtzeitiges Eingreifen", betont Kompatscher. 

"In Übereinstimmung mit den neuen Richtlinien des Sonderbeauftragten der Regierung für vermisste Personen haben im vergangenen Jahr verschiedene Vertreter der Agentur für Bevölkerungsschutz, der Freiwilligen Feuerwehren, der Bergrettungsdienste und der Freiwilligenorganisationen des Zivilschutzes sowie Vertreter des Staates an der Verbesserung dieses Planes gearbeitet", berichtet der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger.

Festlegung und Planung der Einsatzabläufe 

Diese operative Vereinbarung regelt die Festlegung und Planung der Einsatzabläufe bei der Suche nach Vermissten oder bei der Bergung von später georteten Verletzten in schwer zugänglichem Gelände. Wird das Verschwinden bei der Feuerwehr, der Bergrettung, den Rettungshundeeinheiten, der Wasserrettung gemeldet, so haben diese die Landesnotrufzentrale zu verständigen, die ihrerseits die örtlich zuständige Polizeibehörde informiert. Je nach Art des Geländes sind die Kompetenzen in dem Dokument unterschiedlich festgelegt: So obliegen die Lawinensuche, die Suche in schwer zugänglichem Gelände und die Suche in unwegsamem Gelände dem Bergrettungsdienst, einschließlich jenem der Finanzpolizei. Die Suche in nicht unwegsamem Gelände hingegen obliegt dem Brandschutzdienst. Die Nationale Berg- und Höhlenrettung (Corpo Nazionale Soccorso Alpino e Speleologico CNSAS) und der Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol AVS sorgen für die Rettung von Verletzten oder Personen in Not im Gebirge, in Höhlen und in nicht zugänglichen Gebieten des Staatsgebiets.

Im Rahmen einer Sitzung hat das Landeszivilschutzkomitee das neu ausgearbeitete Abkommen zum Landeseinsatzplan zur Unterstützung bei der Vermisstensuche am vergangenen 28. März positiv begutachtet. Mit dem heute gefassten Beschluss hat die Landesregierung den Landeshauptmann ermächtigt, dieses Abkommen mit Regierungskommissär Vito Cusumano abzuschließen.


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mac