Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Gemeinsame Charta steht

Die Einheitlichen Garantiekomitees von Land, Sanitätsbetrieb, Gemeinden Bozen und Meran sowie der Freien Universität haben gemeinsame Leitlinien für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz erarbeitet.

Im Mai vergangenen Jahres wurde anlässlich der Tagung "Arbeit im Wandel: Erfolgreich mit den Herausforderungen der Zeit Schritt halten" ein Prozess zur Erarbeitung einer gemeinsamen Charta für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz eingeleitet (LPA hat berichtet). Die damals anwesenden 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Ebenen der öffentlichen Verwaltungen) hatten bei der Tagung in der Universität Bozen den entsprechenden Input gegeben, um einen gemeinsamen Leitfaden zu erarbeiten. 

Die Arbeitswelt befindet sich in stetigem Wandel, dieser betrifft auch die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber. Ende 2022 waren insgesamt 50.594 Frauen und Männer im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dies geht aus einer Untersuchung des Landesstatistikinstituts Astat hervor. Davon arbeiten 43.367 in den lokalen Verwaltungen (Land, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Sanitätsbetrieb), 5988 in staatlichen Verwaltungen (Ministerien, Polizei, Militär), 1239 bei Staatsbahn und Post.

Das Angebot einer gesunden, angenehmen und einladenden Arbeitsumgebung, die Festlegung expliziter und klarer Arbeitsziele, die dann auch kohärent umgesetzt werden, die Anerkennung und die Förderung der Fähigkeiten und Beiträge der Mitarbeitenden: Dies sind einige der fünfzehn Grundprinzipien, die eine Organisation beachten sollte, um das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern und zu erhalten. 

Die Charta ist nun erstellt und wurde in allen drei Landessprachen veröffentlicht. Sie ist auf den jeweiligen Homepages der Garantiekomitees bzw. des Beirates für Chancengleichheit der Freien Universität Bozen online abrufbar. Im Landeswebportal ist die Charta im Bereich Personal zu finden.

Die Einheitlichen Garantiekomitees (EGK) für die Chancengleichheit, die Förderung des Wohlbefindens der Beschäftigten und gegen die Diskriminierung in den öffentlichen Verwaltungen, wurden durch das Gesetz Nr. 183 vom 4. November 2010 eingerichtet. Die Einheitlichen Garantiekomitees (EGKs) von Land Südtirol, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Gemeinden Bozen und Meran und der Freien Universität Bozen haben sich vernetzt und unter anderem die gemeinsame Charta erarbeitet. Aufgabe der Komitees ist es, ein Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das durch die Einhaltung der Grundsätze der Chancengleichheit und des organisatorischen Wohlergehens gekennzeichnet ist, sowie jegliche Form von Diskriminierung und moralischer oder psychologischer Gewalt zu bekämpfen. 


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ck