Sozialer Wohnbau: Sanktionsmöglichkeiten bei Regelverstößen vorgesehen

Mieter und Mieterinnen von öffentlichen Wohnungen müssen sich an bestimmte Regeln halten. Sollte dies nicht der Fall sein, will das Land künftig den Beitrag für Wohnungsnebenkosten einbehalten.

Das Institut für den sozialen Wohnbau (Wobi) verwaltet über 13.000 Wohnungen, zudem gibt es im Land rund 2000 Wohnungen anderer öffentlicher Körperschaften, meist von den Gemeinden. Für Mieterinnen und Mieter dieser Wohnungen gilt eine Mieterordnung, die Bestandteil der Mietkonventionen ist. Im Rahmen der Verabschiedung des Landesgesetzes zum öffentlichen und sozialen Wohnbau wurde bereits öffentlich und im Landtag das Thema der Sanktionsmöglichkeiten für Personen, die gesetzeswidrige Handlungen begehen, diskutiert. Das Landesgesetz sieht nämlich den Widerruf der Zuweisung einer Wobi-Wohnung bei schwerwiegenden Verletzungen der Mieterordnung vor, zudem kann das Wohnbauinstitut Geldstrafen von 50 bis 800 Euro ausstellen, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird.

Wohnlandesrätin Ulli Mair hatte bereits am 4. Juni einen zusätzlichen Vorschlag in die Landesregierung eingebracht, der nun in der heutigen Sitzung (18. Juni) beschlossen wurde und jetzt umgesetzt werden soll. Bei wiederholten Verstößen soll es künftig möglich sein, dass Mieterinnen und Mieter von Wobi-Wohnungen oder von Gemeindewohnungen für zwei Jahre keinen Beitrag für Wohnungsnebenkosten der Sozialsprengel mehr beziehen können. 

"Wir nutzen den bereits bestehenden Rahmen nun besser aus, um ein klares Zeichen zu setzen, dass gesetzeswidriges Verhalten nicht toleriert wird. Mieterinnen und Mieter, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen", betont Landesrätin Mair. Die Landesregierung habe nun den Auftrag an die zuständigen Landesämter weitergeben, um das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 30/2000, in dem die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe geregelt sind, entsprechend anzupassen.


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ck