BÜKV: Vertragsentwurf für den Zeitraum 2019-2021 unterzeichnet (1/2)

Die Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen und die Gewerkschaften haben heute dem Text zum BÜKV 2019-21 zugestimmt und den Vertragsentwurf unterzeichnet. Er betrifft rund 32.500 Personen.

Nach der Einigung über den Abschluss des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) 2019-2021 haben die Verhandlungsparteien heute (23. Juli) den Entwurf unterzeichnet. "Wir konnten einige wesentliche Punkte festlegen, die die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver machen – für die Bediensteten, aber auch für Neueinsteiger. Es ist uns auch gelungen, einige Vorschläge umzusetzen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst an uns herangetragen hatten", berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof.

Nach längeren Verhandlungsrunden, die seit Beginn der Legislatur regelmäßig stattfanden, bringt der neue Vertrag unter anderem eine flexiblere Handhabung und höhere Entlohnung der Elternzeit, gewährleistet die unmittelbare Anerkennung der Berufserfahrung für neue Mitarbeitende und ermöglicht eine bessere Berücksichtigung von Kompetenzen, Verantwortung und Leistung durch höhere Aufgaben- oder Koordinierungszulagen. 

Der bereits 2023 unterzeichnete Vertrag für den Zeitraum 2019-21 musste neu verhandelt werden, weil das ursprünglich vorgesehene neue Lohnmodell einige rechtliche Fragen aufgeworfen hatte. Mittlerweile wurde es aus dem Vertrag herausgenommen.

Die nächsten Schritte bis zur definitiven Unterzeichnung

Bevor der BÜKV in Kraft treten kann, müssen noch mehrere Berichte und Gutachten eingeholt werden, unter anderem seitens der Prüfstelle und des Kollegiums der Rechnungsprüfer des Landes sowie des Rechnungshofs. Auch ein weiterer Beschluss der Landesregierung ist erforderlich. Im Anschluss kann die definitive Unterzeichnung und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region erfolgen.


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red/ck