Parlament regelt A22-Fonds für territoriale Arbeiten und "Übergewinne"
Der Senat hat mit einer Änderung des Infrastrukturdekrets eine neue Finanzierung von Infrastrukturprojekten in die Wege geleitet.
Der Senat hat heute das Infrastrukturgesetz endgültig verabschiedet. Dieses Gesetz enthält den im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag der Kammer (LPA berichtete). Der Änderungsantrag enthält wesentliche Verbesserungen des Grundlagentextes. Insbesondere wurden die wirtschaftlichen Aspekte der Vergangenheit endgültig gesichert: Der Staat hatte auf der Grundlage von Schätzungen mehr als 500 Millionen gefordert, während es jetzt eine Einigung auf 232 Millionen gab.
Die zweite wichtige Bestimmung ist die Schaffung eines Fonds für die Arbeiten an den Straßenverhältnissen entlang der Autobahn und an den angrenzen Straßen. Anders als beim Eisenbahnfonds wird das Geld nicht an den Staat gezahlt, sondern in der Kasse der Konzessionsgesellschaft verbleiben und in Absprache mit den betroffenen Gebieten direkt in diese investiert.
Der Landeshauptmann und Präsident der Region, Arno Kompatscher, betont: "Damit kommen die Einnahmen der Autobahn auch stärker dem überquerten Territorium zugute. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur entlang der Brennerachse." Auch Maurizio Fugatti, Landeshauptmann des Trentino, freut sich über die Entscheidung des Senats. "Gemeinsam werden wir Maßnahmen planen, um das Straßennetz und die Lebensqualität zu verbessern", unterstreicht Fugatti.
Für die so genannten "Übergewinne" muss die A22-Gesellschaft insgesamt den einvernehmlich festgelegten Betrag von 232.776.612 Euro für an den Staat abführen. Dieser Betrag deckt den Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 31. Dezember 2022 ab. Nach Abzug eines bereits geleisteten Vorschusses von 70 Millionen Euro muss die A22 die verbleibenden Zahlungen in folgenden Raten leisten: 86 Millionen Euro bis zum 20. November 2024, 25.592.204 Euro bis zum 15. Dezember 2025 und 51.184.408 Euro bis zum 15. Dezember 2026.
Diese Änderung markiert laut Kompatscher und Fugatti einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einer neuen Autobahnkonzession und ermöglicht die Umsetzung von Infrastrukturprojekten, die weit über die Autobahn selbst hinausgehen.
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