Landesregierung einigt sich auf Maßnahmenpakt zum leistbaren Wohnen

Maßnahmen umfassen Vereinfachungen von Regelungen der Wohnbauförderung, neue Instrumente zum Schaffen von Wohnraum für Einheimische und Änderungen bei GIS, touristische Nutzung und Energiebonus

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich heute (10. September) auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum leistbaren Wohnen geeinigt. Die Maßnahmen betreffen verschiedenste Bereiche und wurden bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierung von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Peter Brunner vorgestellt. 

"Wir leben in einem Land, in dem die Nachfrage nach Wohnraum, auch jene von außen, sehr groß ist. Es geht mit dem Paket darum, die Nutzung des Wohnraumes für Einheimische stärker zu schützen und angebotsseitig Maßnahmen zu setzen", führte Landeshauptmann Kompatscher aus. Andererseits sei es der Landesregierung wichtig, die Südtiroler Familien noch besser darin zu unterstützen, eigenen Wohnraum entweder durch Erweiterung bestehender Gebäude oder durch den Bau oder Kauf von Wohnungen, zu erhalten. Zu diesem Zweck wird im Ressort von Wohnlandesrätin Ulli Mair an Vereinfachungen und Anpassungen der bestehenden Förderungen gearbeitet. Damit sollen die Ämter Verfahren schneller abwickeln können, vor allem sollen aber auch die Bürgerinnen und Bürger von der Bürokratie entlastet werden.

Wohnen mit Preisbindung, Energiebonus und Wintergärten 

Im Bereich der Raumordnung wird in den nächsten Wochen die Durchführungsbestimmung zum Wohnen mit Preisbindung umgesetzt. Dies werde vor allem in Gemeinden, in denen aufgrund der aktuellen Immobiliensituation die Preise sehr hoch sind, den Nutzen bringen, Wohnungen zu einem erschwinglichen Preis zu errichten, hob Landesrat Peter Brunner hervor. 

Gleichzeitig werden die Regelungen für die Anwendung des Energiebonus im Landwirtschaftsgebiet und für die Errichtung von Wintergärten in Wohnzonen erlassen für Gebäude, die vor dem 4. September 2007 bestanden haben. "Die hier neu entstandene Kubatur wird als Wohnraum für Ansässige zur Verfügung stehen und ist damit ein konkreter Beitrag zum leistbaren Wohnen", betonte der Landesrat. Außerdem werde damit die Möglichkeit für die bessere Nutzung bestehender Immobilien erweitert, führte der Landeshauptmann aus.

Damit einher geht die Ausweitung der Konventionierungspflicht, ganz im Sinne des Schutzes der Einheimischen bzw. des Vorbehaltes von Wohnraum für die lokale Bevölkerung. Konventionierung bedeutet, dass nur jende Wohnraum nutzen, die bestimmte Anforderungen (wie Ansässigkeit oder Arbeit in Südtirol) erfüllen. Auch die Dauer der Sozialbindung, die sicherstellt, dass die geförderte Person/Familie die Wohnung selbst nutzt, wird verlängert. Diese Bindungen sollen sicherstellen, dass Wohnraum nicht zweckentfremdet oder zu Spekulationszwecken genutzt und stattdessen für den Wohnbedarf der einheimischen Bevölkerung verwendet wird.

Klare Regeln für Privatzimmervermietung

Auch im Bereich der Privatzimmervermietung wird es, auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher, eine Reihe von Neuregelungen geben: "Hier geht es darum, die traditionelle, geschützte und ordentlich geregelte Form der Privatzimmervermietung klar vom Wildwuchs, der durch Plattformen wie Airbnb geschaffen wurde und der vielfach zu Missbrauch geführt hat, zu trennen und dieses Phänomen entsprechend auch einzudämmen. Dies gelingt durch eine klare und strenge Regelung der Voraussetzungen für diese Tätigkeit", erklärte Landeshauptmann Kompatscher. Damit wird auch die allfällige Ermächtigung beziehungsweise die Zuteilung von Betten eingeschränkt und fokussiert werden. 

Änderungen gibt es auch im Hinblick auf die Gemeindeimmobiliensteuer: "Es wird künftig nicht mehr so sein, dass die GIS für die Vermietung von Wohnungen an Einheimische sogar höher ist als jene für die touristische Nutzung, das wird mit diesem Maßnahmenpaket in Absprache mit dem Gemeindenverband abgeschafft", sagte Landeshauptmann Kompatscher.

Das umfangreiche Maßnahmenpaket soll großteils in den nächsten Wochen, in jedem Fall innerhalb dieses Jahres umgesetzt werden. Einzelne Maßnahmen bedürfen einer längeren Vorlaufzeit, sodass die Umsetzung in den Beginn des nächsten Jahres hineinreicht. Die Einhaltung all dieser Regelungen zum stärkeren Vorbehalt des Wohnraumes für Einheimische soll durch konsequente und genaue Kontrollen und entsprechende Strafen gewährleistet werden. Dafür soll künftig auch auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden können.


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ck