Investitionen für kleine Unternehmen: Drei Millionen Euro für 2025
Förderfähig sind kleine und kleinste Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte), die im Bereich Handwerk, Handel und Dienstleistungen tätig sind – Online-Anträge ab 4. November 2024
BOZEN (LPA). Auf Vorschlag von Landesrat Marco Galateo hat die Landesregierung heute (8. Oktober) den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Jahr 2025 für die Gewährung von Beiträgen an kleine Unternehmen für Unternehmensinvestitionen genehmigt. Ziel der Maßnahme ist es, den Unternehmen eine bessere Investitionsplanung zu ermöglichen, indem die Frist für die Einreichung der Anträge vorgezogen wird. "Derzeit stehen drei Millionen Euro zur Verfügung, aber wir werden versuchen, diesen Betrag auf fünf Millionen zu erhöhen“, betont Galateo.
Förderfähig sind Klein- und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten), die im Bereich des Handwerks, des Handels und der Dienstleistungen tätig sind. Die Mittel ermöglichen es den Begünstigten beispielsweise, Geld in die Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebs oder in die Umstellung des Produktionsprozesses zu investieren.
Anträge an die Abteilung Wirtschaftsentwicklung können ausschließlich online über myCivis vom 4. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden; die Rangliste wird bis zum 31. Mai 2025 genehmigt.
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