Mehr Wohnungen für den Mittelstand als Ziel
Landesregierung genehmigt Verordnung zu den Wohnungen mit Preisbindung
BOZEN (LPA). Im September hatte sich die Landesregierung auf ein Maßnahmenpaket zum leistbaren Wohnen geeinigt (LPA hat berichtet). Als eine der Maßnahmen wurde im Bereich Raumordnung die Durchführungsverordnung zu den Wohnungen mit Preisbindung angekündigt. Heute (15. Oktober) erfolgte nun die konkrete Umsetzung: Die Landesregierung hat auf Vorschlag des Landesrates für Raumentwicklung Peter Brunner grünes Licht für die Durchführungsverordnung zu den Wohnungen mit Preisbindung gegeben.
"Die heute verabschiedete Verordnung stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Wohnungsmarktes in Südtirol dar, vor allem in Gemeinden, in denen aufgrund der aktuellen Immobiliensituation die Preise sehr hoch sind", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Wie Landesrat Brunner bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierung hervorhob, "schafft diese Durchführungsverordnung einen klaren Rahmen für den Bau, den Kauf und die Vermietung von preisgebundenen Wohnungen. Dadurch erhöhen wir nicht nur die Anzahl der verfügbaren Wohnungen auf dem Markt, sondern sorgen auch dafür, dass diese für den Mittelstand leistbar sind."
Die wichtigsten Punkte
Kernpunkt der neuen Regelung ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller: Nach deren Unterzeichnung erhält der Antragsteller die Baugenehmigung für die Errichtung der Wohnungen mit Preisbindung, die 60 Prozent des gesamten Bauvolumens ausmachen müssen: Er verpflichtet sich, davon mindestens 40 Prozent Wohnraum für den geförderten Wohnbau und 20 Prozent für Ansässige zu realisieren.
Weiters legt die Verordnung die Obergrenze für den Mietzins fest, die der Landesmietzins ist. Sie definiert auch den zulässigen Höchstpreis für den Erst- und Weiterverkauf von Wohnungen, Garagen und Abstellplätzen mit Preisbindung. Diese Preise werden auf Basis des Grundstückswerts und der Baukosten ermittelt. Das soll eine faire Preisgestaltung gewährleisten.
Auch die Preisbindung sowie die Löschung der Bindung nach Ablauf der Bindungsdauer sind geregelt: Die Preisbindung ist für 20 Jahre aufrecht. Auch nach dem Ablauf der 20 Jahre bleibt Wohnen für Ansässige stets als Bedingung aufrecht.
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach einer Rangordnung, wobei der Schwerpunkt auf dem Verkauf liegt. Falls nicht genügend Kaufinteressenten gefunden werden, besteht die Verpflichtung, die Wohnungen zur Miete anzubieten. Die Gemeinden haben die Aufgabe, die Rangordnungen zu erstellen, die für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig sind.
red/mpi