Neue Regelungen zur zwischengemeindlichen Zusammenarbeit
Steigende Nachfrage nach Fördermitteln für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit – Landesregierung genehmigt Überarbeitung der finanziellen Regelungen für die Gemeinden – Gültigkeit ab 2025
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat heute (12. November) eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindefinanzierung für 2025 beschlossen und stellt dafür weiterhin sieben Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Dadurch soll eine gerechtere und effizientere Verteilung der Mittel für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit gewährleistet werden. Landeshauptmann Arno Kompatscher wurde zur Unterzeichnung des Abkommens ermächtigt. Die Vereinbarung ersetzt die bisherigen Zusatzvereinbarungen Nr. 9/2022 und Nr. 15/2022 und tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Neu ist, dass die Förderanträge jährlich bis zum 30. April eingereicht werden müssen. Zudem müssen die Zusammenarbeit und Unterzeichnung der Vereinbarungen bis zum 31. Dezember des Vorjahres festgelegt sein. Für 2025 gilt eine Frist bis zum 1. März. Die Höhe der jährlichen Fördermittel wird angepasst. Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften und wird durch die neuen Berechnungsdivisoren (3000 beziehungsweise 6000) ermittelt. Falls die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Anträge zu decken, werden die Fördermittel proportional gekürzt. Die Finanzierung für Bezirksgemeinschaften wird nur für die Dienste Personalverwaltung, Rechnungswesen und Gemeindesekretärsdienst gewährt.
Der Rat der Gemeinden hat am 18. Oktober ein positives Gutachten zu diesem neuen Regelwerk abgegeben. Ziel der Neuerungen ist es, die vorhandenen finanziellen Mittel gerechter zu verteilen und die zwischengemeindliche Zusammenarbeit weiterhin zu unterstützen.
mdg/pio