Gewalt: Prävention und Unterstützung für Opfer

Umsetzung des Landesgesetzes schreitet voran – Frauenhausdienst wird auf weitere Bezirksgemeinschaften ausgedehnt

BOZEN (LPA). Um Frauen (und ihre Kinder), die Gewalterfahrungen gemacht haben, besser unterstützen zu können, wurde 2022 das Landesgesetz zur Gewaltprävention verabschiedet. Seitdem arbeitet das Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion gemeinsam mit Netzwerkpartnern an der Umsetzung. Denn der Bedarf ist gegeben: 760 Frauen haben im Jahr 2023 Beratung und Unterstützung in einer Beratungsstelle gegen Gewalt gesucht, 160 Frauen und deren 152 (minderjährigen) Kinder wurden in geschützten Wohneinrichtungen aufgenommen. Im Vergleich mit den Vorjahren lässt sich ein jährlicher Anstieg dieser Zahlen verzeichnen. 

"Diese Daten sind mehr als Zahlen. Denn hinter jeder Zahl steckt ein Schicksal, stecken Frauen und Kinder", gibt Soziallandesrätin Rosmarie Pamer zu bedenken. Man sei in der Pflicht konsequent gegen Gewalt zu arbeiten: "Jede und jeder hat das Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde. Wir müssen daher Gewaltopfern zuhören und sie schützen und gleichzeitig in der Gewaltprävention stärkt tätig werden."

Gewaltprävention steht auch bei der Umsetzung des Landesgesetzes, neben dem Ausbau unterstützender Maßnahmen, im Vordergrund. So werden derzeit an Leitlinien für Interventionen bei Tätern von geschlechtsspezifischer Gewalt gearbeitet. Die entsprechende Arbeitsgruppe hat in zehn Treffen daran gearbeitet die gesamtstaatlichen Leitlinien umzusetzen. Derzeit werden die Leitlinien von der Abteilung Soziales geprüft. 

Seit Jänner 2024 ist zudem die Arbeitsgruppe aktiv, die sich mit Leitlinien für ein elternunterstützendes Projekt befasst, dass auf Väter, die häusliche Gewalt ausüben, konzentriert. Erstellt wurden zudem Leitlinien für Gewaltopfer mit Migrationshintergrund. Bereits in Umsetzung sind Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen, die Gewalt miterleben. 

Auch das Protokoll Erika findet seit einigen Jahren Anwendung: Dabei erhalten Frauen, die nach Gewalterfahrungen in den Notaufnahmen nach "Erika" fragen, ein besonders geschütztes Umfeld und sofortige Unterstützung. In diesem Zusammenhang werden nun auch Kinderärztinnen und Allgemeinmediziner dafür sensibilisiert und von den Frauenhausdiensten weitergebildet.

Zu den wichtigsten Schritten der Umsetzung des Landesgesetzes zählt die Erweiterung des Frauenhausdienstes: Noch in diesem Jahr wird der Dienst auch in den Bezirksgemeinschaften Überetsch-Unterland, Salten-Schlern und Vinschgau aktiviert: spezifische und professionelle Beratungen werden in Neumarkt, St. Ulrich, Bozen (am Sitz der Sozialdienste in der Innsbruckerstraße) und in Schlanders angeboten. "Die Frauenhausdienste sind ein zentraler Akteur darin, Frauen in Gewaltsituationen Zuflucht und Unterstützung anzubieten. Daher ist es uns als Amt wichtig, die Zusammenarbeit zu suchen und zu stärken", betont die Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion, Astrid Wiest.

Derzeit läuft landesweit die Aktion "Südtirol schaut hin" (LPA hat berichtet). Informationen dazu und zu den Veranstaltungen gibt es online unter https://gegengewalt.bz.it

Hier gibt es Hilfe: Telefonnummern der zuständigen Dienste

Folgende Grüne Nummern sind rund um die Uhr erreichbar:

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Bozen und Neumarkt: 800 276 433
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Meran und Schlanders: 800 014 008
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Brixen: 800 601 330

Telefonische Erreichbarkeit zu festen Zeiten:

Geschützte Wohnungen in Bozen: 800 892 828 (von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 17 Uhr)
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Geschützte Wohnungen in Bruneck: 800 310 303 (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr)

ck