Tagung zum Asphalt: Recyclingmaterial und Vorgaben dazu im Fokus
Pflicht zur Nutzung von Recyclingmaterialien und Nebenprodukten ab Ende Dezember - Tagung in Bozen beleuchtet Asphalt aus Sicht der aus Rom vorgegebenen Umweltkriterien
BOZEN (LPA). Das Ministerialdekret vom 5. August 2024 hat die Mindestumweltkriterien (MUK) für Straßen festgelegt. Darin steht auch die Verpflichtung, Recyclingmaterialien zu verwenden und Nebenprodukte, für die die Zusammensetzung vorgegeben wird. Bei der Tagung "Asphalt MUK-Straßen", organisiert vom Landesamt für Geologie und Baustoffprüfung und der Ingenieurskammer, drehte sich heute (5. Dezember) in Bozen alles um dieses Thema.
Das Dekret markiere einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Nachhaltigkeit im Straßenbau, sagte Hochbau- und Vermögenslandesrat Christian Bianchi. Das Nutzen von Recyclingmaterialien verringert die Umweltauswirkungen von Infrastrukturen, so der Landesrat. "Ich bin sicher, dass wir durch die Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Geologie und Baustoffprüfung und der Landesabteilung Straßendienst innovative und nachhaltige Ergebnisse für Südtirol erzielen werden – ein Land, das bereits heute als Vorreiter in Sachen Straßenqualität gilt", hob Bianchi bei der Tagung hervor.
Marco Capsoni, technischer Direktor der Organisation "Strade Italiane e Bitume" SITEB, informierte bei der Tagung über die wichtigsten Aspekte für Planende und Unternehmen. Professorin Gilda Ferrotti von der Polytechnischen Universität Marken erläuterte Technologien für die Herstellung von halbwarmen Asphaltmischungen. Professor Emiliano Pasquini von der Universität Padua stellte urbane, helle Beläge vor, die helfen, Wärmeinseln zu mindern. Professor Maurizio Bocci referierte über Straßenbeläge mit geringer Lärmbelastung. Volkmar Mair, der Direktor des Amtes für Geologie und Baustoffprüfung, moderierte die Tagung.
Das Dekret, das am 21. Dezember 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen zu verringern, nachhaltige Technologien zu fördern und durch verpflichtende Zertifizierungen die Einhaltung der Umwelt- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen zu gewährleisten.
Auch wenn das Dekret einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit darstelle, bringe seine Umsetzung große Herausforderungen für alle Akteure und die öffentliche Verwaltung mit sich – insbesondere hinsichtlich der technischen und rechtlichen Komplexitäten, hieß es bei der Tagung.
ft/san