Hauspflege wird zum ambulanten Betreuungsdienst

Landesregierung passt Regelung aktuellen Erfordernissen an – Neue Leistung für Familien in Notsituationen wird eingeführt

BOZEN (LPA). Die Hauspflege wird ab 1. Jänner 2025 zum ambulanten Betreuungsdienst: Mit einer Anpassung der Regelungen und einem Ausbau der Leistungen will das Land künftig noch stärker im Bereich der häuslichen Pflege unterstützen. Eingebracht wurde der entsprechende Beschluss in die Landesregierung von Landesrätin Rosmarie Pamer. "Die Pflege zu Hause hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, ungefähr 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und brauchen dafür Unterstützung", führte die Landesrätin bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung aus. Die Zahlen aus den vergangenen Jahren hätten gezeigt, dass die Nachfrage nach Unterstützung in der häuslichen Pflege stetig steige: Die Anzahl der zu Hause oder in Tagesstätten betreuten Personen ist von 2022 auf 2023 um mehr als 5 Prozent gestiegen, die erbrachten Leistungen haben sogar um mehr als 10 Prozent zugenommen.

Auch im Landessozialplan 2030 ist ein Ausbau und die Stärkung des Unterstützungsdienstes vorgesehen. Dafür wurde das Leistungsspektrum analysiert und an neue Bedürfnisse angepasst, Zugangskriterien genauer definiert und der Dienst so organisiert, dass Bürokratie abgebaut wird. "Der Bedarf der zu pflegenden Person zu Hause und deren Familie steht dabei im Mittelpunkt", führt Landesrätin Pamer aus. 

Pflege- und Betreuungsleistungen werden ausgebaut

Mit der neuen deutschsprachigen Bezeichnung als ambulanter Betreuungsdienst soll neben dem Pflegeaspekt auch jener der Betreuung stärker in den Fokus gerückt werden. Das Ziel des Dienstes ist der möglichst lange Verbleib eines Menschen in der gewohnten häuslichen Umgebung und dabei die Pflegenden zu unterstützen und vor allem auch zu entlasten. Das Alter als alleiniges Zugangskriterium bei bestimmten Leistungen (wie der Fußpflege) wurde durch den Bedarf ersetzt. Die Tarife bleiben unverändert und betragen je nach Leistung und Einkommenssituation 3,80 bis 24,00 Euro/Stunde.

Neben einigen terminologischen Änderungen, der Neuregelung des Dienstes "Transport und Begleitung" und der Einführung neuer Berufsbilder fällt vor allem die neue Leistung als "Unterstützung für Familien in Notsituationen" ins Auge. Damit wird Familien in einer unvorhersehbaren Notsituation, wie z.B. unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt, Unterstützung für eine begrenzte Zeit während des Tages, bei der Haushaltsführung oder bei der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen angeboten. Der Dienst kann über den Sozialsprengel beansprucht werden. "In Zusammenarbeit mit anderen Netzwerkpartnern geht es dabei um die Überbrückung dieser schwierigen Situation, um das Familienleben aufrecht zu erhalten", hob Landesrätin Pamer hervor. Man komme mit den Anpassungen den sich geänderten gesellschaftlichen Voraussetzungen nach.

ck