Neue Zulagen für rund 1700 Landesbedienstete
Leistungsgerechte Entlohnung: Landesverwaltung führt neues Zulagensystem ein – Landesrätin Amhof: "Als attraktiver und fairer Arbeitgeber wollen wir komplexe Tätigkeiten angemessen honorieren"
BOZEN (LPA). Seit Ende Dezember gilt für Landesbedienstete ein neuer Bereichsvertrag. Damit wurden auch neue Maßnahmen zur leistungsorientierten Entlohnung eingeführt. So sind unter anderem neue Zulagen vorgesehen, um jene Mitarbeitende angemessener entlohnen zu können, die Aufgaben mit erhöhter Verantwortung, Risiken oder Arbeitsbelastung ausführen. Aufgabenzulagen können bis zu 60 Prozent des Anfangsgehaltes ausmachen, Koordinierungszulagen bis zu 90 Prozent. Sie sind zudem kumulierbar.
"Die Sicherung leistungsgerechter Einkommen ist eine Zielsetzung im Regierungsprogramm und mir persönlich ein großes Anliegen. Es geht darum, gute und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, ebenso wie um die angemessene Anerkennung von belastenden oder besonders komplexen Aufgaben", betont Personallandesrätin Magdalena Amhof.
In den Genuss der neuen Zulagen kommen zahlreiche Mitarbeitende im Bildungsbereich, unter anderem 150 Schulsekretärinnen und -sekretäre, knapp 500 Lehrpersonen, die Aus- und Weiterbildung anbieten, das leitende Kindergartenpersonal sowie Personal, das Kinder und Schülerinnen oder Schüler mit Beeinträchtigung betreut.
Neu geregelt wurden auch die Zulagen verschiedener technischer Berufe oder solcher, die vermehrt Publikumskontakt haben: Dazu gehören über 400 Bedienstete im Straßendienst, knapp 80 Grundbuchsführer und Grundbuchssachbearbeiter, Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst, Förster und Försterinnen der Einsatzgruppe zum Management von Großraubtieren, Arbeitsinspektoren mit Aufgaben im Bereich der Kollaudierung und der Gerichtspolizei, die Mitarbeitenden der Verkehrsmeldezentrale, im Schalterdienst tätiges Personal sowie knapp 50 Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler.
Neu eingeführt wurde auch ein eigener Fonds für Aufgabenzulagen und Koordinierungszulagen, der sowohl den Abteilungen der Landesverwaltung als auch den Schuldirektionen zur Verfügung steht und anhand der Komplexität der Struktur, der Vielfalt der Aufgaben und der Menge der angebotenen Dienstleistungen festgelegt wird. "Das ist ein großer Schritt in Richtung Vereinfachung, da nun der oder die direkte Vorgesetzte die eigenen Mitarbeitenden anhand der übernommenen Zusatzaufgaben entsprechend vergüten kann, ohne jedes Mal eine eigene Maßnahme bei der Personalabteilung anzufordern", unterstreicht die Landesrätin.
red/ck