Nach Interventionen in Rom nun Erleichterung für Fahrradfahrer
Fahrzeughalter dürfen Radträger einfacher auf der Anhängevorrichtung nutzen – Neue Verordnung zu Radträgern, die nach Intervention in Rom angepasst wurde, sieht diese und weitere Vereinfachungen vor
BOZEN (LPA). Radlerinnen und Radler, die ihr Fahrrad mit dem Auto transportieren, können aufatmen. Durch eine neue Regelung ist das Mitnehmen des Rads auf Fahrradträgern auf dem Auto nun viel einfacher: Fahrradträger, mit Typengenehmigung laut UNECE-Regelung Nr. 26, dürfen innerhalb der Gewichtsgrenzen des Fahrzeugs sowie der Anhängevorrichtung verwendet werden. Allerdings sind eine zusätzliche Beleuchtung sowie eine Halterung für das gelbe Wiederholungskennzeichen anzubringen. Neu geregelt sind auch die Abmessungen: Die Trägervorrichtungen selbst dürfen nicht breiter als das Fahrzeug sein, die Ladung hingegen schon: Die Fahrräder dürfen somit seitlich maximal 30 Zentimeter über die Positionslichter hinausragen.
"Die Anpassungen sind bereits in Kraft. Somit steht dem Start einer erfolgreichen Fahrradsaison nichts mehr im Wege", zeigt sich Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider zufrieden, der sich gemeinsam mit den Südtiroler Parlamentariern in Rom und mit dem Kraftfahrzeugamt des Landes in Rom für eine klare Regelung eingesetzt hat.
Bisher gab es komplizierte Auflagen: Für jeden einzelnen Fahrradträger war eine Abnahmeprüfung im Kraftfahrzeugamt erforderlich und Fahrräder durften seitlich nicht über die Umrisse des Fahrzeuges hinausragen. Neben Aufwand und Kosten für die Abnahme blieb dennoch Unsicherheit bei der Verwendung. Viele Fahrräder sind nämlich länger als die meisten PKWs breit sind und somit war die Mitnahme dieser Räder strafbar. Im September 2023 wurde das staatliche Rundschreiben nach einem Gerichtsurteil in Latium annulliert, allerdings die Angelegenheit nicht geregelt. Daraufhin hatte Landesrat Alfreider mehrmals in Rom für eine klare Regelung interveniert.
"Seit 21. Jänner gibt es nun Rechtssicherheit", sagt Alfreider. Und zwar aufgrund einer im Amtsblatt der Republik veröffentlichten Verordnung zu Gepäckträgern, Skiträgern und Fahrradträgern, die an der Anhängevorrichtung von Kraftfahrzeugen angebracht werden. "Eine wichtige Änderung ist auch, dass dem Fahrzeughalter eine Abnahmeprüfung seines Fahrradträgers erspart bleibt und wir seine Zulassungsbescheinigung bei der Montage dieser Aufbauten künftig nicht mehr aktualisieren müssen", erklärt Markus Kolhaupt, Direktor des Kraftfahrzeugamts des Landes.
san